Oberösterreichische Weistümer

Herrschaft Seisenburg. Ruine und Schloß im Gerichtshezirk Kirchdorf an der Krems. Die ur sprünglichen Besitzer dieses Gebietes sind quellenmäßig nicht nachweisbar, möglicherweise waren es die steirischen Ottokare. 1278 erscheint Philipp von Folheim als Inhaber der Herrschaft. Im Jahre 1329 verkauften Werner und 5 Gottfried von Polheim die ihnen gehörigen Teile, und zwar erwarb Eberhard von Wallsee ein Viertel der Herrschaft um 500 th .3), die Hälfte der Herrschaft kam an Alber von Volkensdorf, nur ein Viertel verblieb Reinbert von Polheim. Bereits 1330 konnte der Volkensdorfer die ganze Herrschaft an sich bringen, verkaufte sie aber schon 1334an die Herzöge AlbrechtII. und Otto von Österreich, lo Seit 1340 war die Herrschaft fast immer als Pfand ausgegeben: Pfandinhaber ivaren unter anderen Dietrich von Harrach, Jans von Kapellen, die Wallseer (1359—1435), Ulrich Eitzinger (ab 1436), Nabuchodonosor Nankenreuter (1460—1468), dann ivieder die Wallseer. Nach deren Aussterben (1483) zog Friedrich III. Seisenburg ein, verpfändete es aber sofort weiter. Schließlich 15 verkaufte Maximilian I. im Jahre 1518 die Herrschaft um 2200 fl an seinen Kammerdiener Georg Vogel. Bereits zwei Jahre später verkaufte sie dieser an Bernhard Kirchberger. Hans Ludwig Kirchberger ließ 1586 das vorliegende „Vorstbuech" auf Grund mündlicher Überlieferung anlegen. Im Jahre 1605 erwarb Achaz Fenzl die Herrschaft, durch Heirat kam diese dann an die Engl 20 von Wagrein. Sigmund Freiherr von Engl erbaute 1682—1691 das Schloß NeuSeisenburg. Die Engl blieben bis 1911 im Besitze der Herrschaft. Der Gutsbestand lag vorwiegend in den Gemeinden Seisenburg, Dümdorf (Gem. Pettenbach, Bez. Kirchdorf), Inzersdorf (Bez. Kirchdorf) und Dorf (Gem. Viechtwang, Bez. Gmunden). Die wirtschaftliche Bedeutung der 25 Herrschaft lag in ihren großen Forsten in den Gem. Pettenbach und Kirchdoi'f. Daher hatte Seisenburg dreimal soviel Forstuntertanen als Grundholden; das Haupteinkommen bildeten die von diesen gezahlten Forstpfennige und der Forsthafer. Die Schranne des Forstrechts lag am Magdalenaberg(in der Gem.Fetten- so bach). Seisenburg besaß einen befreiten Burgfried, der jedoch nur das Schloß und die Ortschaft Nieder-Seisenburg umfaßte. Er dürfte erst im 16. Jahrhundert entstanden sein, da das Kaufurbar von 1518 ihn noch nicht verzeichnet. I. Forstrecht der Herrschaft Seisenburg*). 35 (1586—1604). Hs.: Papierhs. aus dem Ende des 16. Jh., 2°,(vorliegender Text auf fol. 68^—75'), früher Herrsehaftsarchiv Seisenburg, heute verschollen. Vorstbuecli zu der lierrschaft Seisenburg»), welches mit allen Inhalten {und]articln von alter hero also zu recht erkennt und bewegt worden. 40 *) Die Buchstabennoten geben die wichtigeren Abweichunrjen des Textes II an. ») A Seysenburg,B Seißenburg

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