135 Kompositionsglases zu erzeugen.“182 Die Verwendung von ‚Hoven‘ biete gegenüber den bisher in Österreich gebräuchlichen Schmelzwannen den Vorteil, dass in einem einzigen Produktionsgang Glas in mehreren Farben hergestellt werden könne. „In diesem neuen Verfahren wird Stangenglas erzeugt, aus welchem die für die Bijouterie nötigen Glassteine hergestellt werden.“183 Zum ersten Mal werde in Österreich aus hiesigem Sand Glas in den Edelfarben Smaragd, Topas, Opal, Saphir, Amethyst und Zitrin erzeugt, sodass das bisherige grüne Flaschenglas durch dieses hochwertige Produkt abgelöst werden könne und die Gablonzer in Österreich von der Einfuhr aus der Tschechoslowakei unabhängig würden. „Weitere Gläser in Edelfarben werden vorbereitet.“184 Dass sich der größte Teil der Gablonzer Gewerbetreibenden nicht in Steyr niederließ, sondern in der ehemaligen Kavalleriekaserne in Enns, war auf die besseren Startbedingungen zurückzuführen, die sie dort vorfanden. Verpflegung und soziale Hilfsmaßnahmen Die Sicherstellung von ausreichenden Nahrungsmitteln für die einheimische Bevölkerung der Stadt Steyr und der vielen Menschen, die sich zusätzlich in der Stadt aufhielten, stellte sowohl für die Administration der Stadt wie auch für die amerikanischen Besatzer eine große Herausforderung dar. Hunger war ein ständiger Begleiter der Menschen – und die Lage verbesserte sich nur langsam. Unmittelbar nach Kriegsende musste ein eigenes Lebensmittellager nur für die Ernährung der 29.000 Kriegsgefangenen und Flüchtlinge eingerichtet werden. Die Menschen verschafften sich zusätzlich durch Schleich- und Tauschhandel Erleichterung. Ein beliebter Treffpunkt dafür war die Rooseveltstraße am Tabor, wo vor allem Zigaretten, aber auch andere Güter für das tägliche Leben „erworben“ werden konnten. Steyrer Frauen arbeiteten im Sommer und Herbst oft bei Bauern in den umliegenden Gemeinden, um dafür Lebensmittel zu bekommen. Viele gingen in ihrer Not auch zum „Ährenklauben“ auf die Felder: Da das Getreide zu dieser 182 Steyrer Zeitung 1948. Nr. 15 vom 08.04.1948, S. 2. 183 Ebd. S. 2. 184 Ebd. S. 2.
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