Meister Atelier für Stahlschnitt in Steyr Gründungsbericht 1910

Der jeweilige Leiter des Institutes hal dem Beirate alljährlich einen schriftlichen Bericht iiber seine Tätigkeit als Meister und Lehrer i111 Stahlschnitte vorzu legen. Den Beiratsmitgliedern steht j ederzeit das Recht der Inspektion des Gebäudes und Ateliers zu. Eventuelle Übelstände sind seitens der Beiratsmitglieder sofort den beitragsleistenden Faktoren bekanntzugeben, deren Weis11 nge11 der Leiter des lnstitntes nach Anhöru ng seiner auf das Statu t zu begründenden Gegeniiußernng unweigerlich nachzuko111rnen hat. VIII. Sollte der jeweilige Leiter vorstehenden sub Punkt IV und VI gestel lten Bedingungen nicht mehr entsprechen, oder die Leist11ngcn des Ateliers derart sinken, daß die obbezeichneten Zuwendnngen sich nicht meh r rechtfertigen lassen, oder der Beirat die Auflösnng des Ateliers 111it Stimmenmehrhei t vorschlagen, so steht de111 1.andesausscllllsse das Recht zu, die Wid111ung des Gebä11des fiir den s11b P11nkl I bezeichneten Zweck zurückzuziehen. Desgleichen steht ihm sowie den übrigen subventionierenden Faktoren in diesem Falle das Recht zu, die zugesicherten Subventionen einzustellen. IX. Die Eröffnung des Institutes hat sofort nach Erbanung des Gebäudes und Erteilung dt:!S Benlitzungs-l(onst:!nses zu erfolgen. ••••••••••••••••• • • • • • • • • • • • • • • • • •••••••• ••••••••• 18 ············-····· • • • • • • • • • • • ■ ■ • ■ • ■ • ••••••••••••••••

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