Maturazeitung HAK Steyr 1975

S c h u 1 o r d n u n g 1. Die Schule ist Erholung, jede Anstrengung ist zu vermeiden. Wer beim Lernen schwitzt, wird sofort entlassen. 2. Der Beginn des Unterrichts ist dem Ermessen der Schüler anzupassen, darf jedoch nicht vor zehn Uhr liegen. 3. Während des Unterrichtes darf gesungen und gepfiffen werden. Wird ein Schlager angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach Kräften mitzupfeifen. 4. Von 11 - 12 Uhr ist Mittagsmahl. Während dieser Zeit hat der Direktor für musikalische Unterhaltung zu sorgen. 5. Wer im Unterricht einschläft, darf nicht geweckt werden. 6. Um 12 Uhr ist Feierabend . Beim Verlassen der Klasse ist der Klassenvorstand verpflichtet, jedem Schüler die Hand zu schütteln, und im Namen der Direktion für die aufopfernde Tätigkeit wärmstens zu danken. 7. Hat ein Schüler Geburtstag, so muß der Administrator für alle Kosten der Feierlichkeiten aufkommen. Die Geburtstagsfeier findet in der Wohnung des Direktors statt. 8. Beistreitigkeiten zwischen Klassenkameraden sind Tischund Stuhlbeine möglichst zu schonen. Revolver und Schlagringe sind beim Schulwart erhältlich. Unser Wahlspruch also: 11 Arbeit I lustig und gediegen, was nicht fertig wird bleibt liegen . Unsre Ruhe ist uns heilig nur Verrückte habens eilig."

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2