Markt Göstling an der Ybbs

Die 6efd)idj)te tier 6öftlinger^dj)ule Von VOL. Gertrude Wagner nach den Aufzeichnungen von Sdiulrat Friedrich Apeldauer Die Geschichte der Göstlinger Schule läßt sich an Hand von Chroniken und anderen Aufzeichnungen aus alter Zeit his ins 16. Jahrhundert zu rückverfolgen. Wie fast überall auf dem Lande war auch die Schule in Göstling eine Pfarrschule. Der jeweilige Pfarrer hatte die Aufsicht über die Schule, bestellte den Lehrer und hatte auch für seine Ent lohnung zu sorgen. Er war auch für die Erhaltung des Schulgehäudes und für Neuanschaffungen zuständig. Als oberste Aufsichtsbehörde galt das bischöfliche Konsistorium in Waidhofen a. d. Ybbs, denn Göstling gehörte früher zum Bistum Passau, später erst zu St. Pölten. Mit der Schulpflicht nahm man es anfangs nicht sehr genau. Der Pfarrer ermahnte die Eltern, aus jedem Haus ein Kind zu schicken und „so dieses nicht geschieht, sollen Riditer und Obrigkeit zu christ lichem Gehorsam verhalten", wie es in einem Befehl aus 1730 zu lesen ist. Unter Aufsicht des Ortspfarrers überwachten die Ortsschulaufseher und die Obrigkeit den Schulbesuch und die äußeren Angelegenheiten. 1820 wurde dem Schullehrer vom Schulbezirksaufseher in Waidhofen aufgetragen, ein Verzeichnis über den Fleiß der Jugend im Schul besuch von Tag zu Tag zu führen, die Abwesenden seinem Orts pfarrer zu melden, damit dieser sich über die Ursache des Ausbleibens unterricbte und zur Pflicht antreibe. Halbjährlicb wurde der Obrigkeit ein Bericht über den Sdiulbesuch vorgelegt. Bei nachlässigem Schul besuch mußte zur Strafe das doppelte Schulgeld gezahlt werden. Der Schulbesuch war unter Kaiserin Maria Theresia, der Gründerin der österreichisdien Volksschule, durch die neue Schulordnung vom 6. bis 12. Lebensjahr festgesetzt worden; doch scheinen sich die Eltern nicht immer an diese Verordnung gehalten zu haben. Pfarrer Medl beriditet 1811, daß von 181 schulpflichtigen Kindern nur 81 zur Schule kommen. In dem Schulbericht des Jahres 1822 wird als Grund für den sdilechten Schulbesuch der Mangel an bäuerlichen Dienstboten an gegeben. Die Eltern wurden von der Schulaufsichtsbehörde Waidhofen unter Androhung von Strafe streng ermahnt, ihrer Pflicht nachzukom men und die Kinder in die Schule zu schicken. Die schulentwachsene Jugend mußte bis zum 20. Lebensjahr die Sonn tagsschule besuchen; diese sollte eine fruchtbringende Wiederholung

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