Markt Göstling an der Ybbs

Wertung der Hölzer wurde auf der Ybbs die Langholzflößerei, in Amstetten eine Dampfsäge, in Waidhofen, Hollenstein und Steinbach eine Säge mit Wasserantrieb eingerichtet. Die Nutzungen des .lahres 1864 betrugen 44.200 fm, die des Jahres 1868 55.300 fm Nadelblochholz. Unter quotenmäßiger Zurechnung von Schwach- und Brennholz ergibt sich ein durchschnittlicher Einschlag in der Höhe des Fünffachen des heute festgesetzten nachhaltigen Hieb satzes. Im Hinblick auf die vorwiegend im Großkahlschlag geführten Nutzungen war eine bodendegradierende Wirkung weiten Ausmaßes die unvermeidliche Folge. 1869 wurde die Herrschaft von der Aktiengesellschaft für Holzindustrie um 3,172.000 Gulden erworben. Als die Gesellschaft wegen zu hohem Ankaufspreis und unrationeller Wirtschaftsführung in Betrieb und Ver waltung nach sechs Jahren zugrundeging, notierten die Aktien 14% des Nennwertes. 1875 kaufte Albert Freiherr von Rothschild den Besitz. Das Hauptaugenmerk war auf Jagd und nach dem ersten Weltkrieg auf Ertrag gerichtet. In diese Zeit fällt der Ausbau der Hundsau-, Windischbach- und Bodingstraßc sowie der Rotmoos- und Eisenberg grabenstraße. Im Zusammenhang mit dem Börsenkrach im Jahre 1929 (London, New York) und den dadurch eingeleiteten finanziellen Entwicklungen wurden vom Forstverwaltung.sbczirk Göstling die Reviere Buchniais und Lassing abgetrennt und in das Eigentum der Republik Österreich übertragen. (Schenkungsurkunde vom 14. November 1933). Ihre Ver waltung wurde von den Bundesforsten Hollenstein besorgt. Das Revier Steinbach mit Hachl verblieb bei Rothschild und wurde im Jahre 1938 vom Deutschen Reich eingezogen, dem Reichstreuhänder für die ehe maligen Rothschild'schen Besitzungen übergeben und an die Reichs forste verkauft. 1945 übernahmen die Bundesforste die treuhändige Verwaltung von Steinbach. 1946 stellte L. Rothschild der Republik Österreich den Antrag auf Übernahme seiner Besitzungen mit der Verpflichtung, die zur Zeit auf Rothschild'schen Besitzungen beschäftigten Beamten mit gleichen besoldungs- und pensionsrechtlichen Ansprüchen zu übernehmen als diese bei ihm in Geltung standen. Mit Ministerratsbeschluß vom 14. Jän ner 1947 wurde diesem Antrag stattgegeben und nach Erlaß des Rückstellungsbescheides vom 26. April 1948 wurde das Verfahren durch das Gesetz vom 13. Juli 1949 abgeschlossen. In der Folge wurden die Re viere Lassing und Buchmais von der Forstverwaltung Hollenstein und Steinbach von der Forstverwaltung Waidhofen a. d. Ybbs der Öster reichischen Bundesforste verwaltet. Am 1. Jänner 1950 wurde die Forstverwaltung Göstling a. d. Ybbs mit eigener Betriebsführung wiederbegründet und die genannten Reviere in dieser zusammengefaßt.

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