Eisenl'uhrwerke, die z. B. auf dem Paß von Mendling-Lassing auf diese Leistung angewiesen waren. Die Marktgemeinde Göstling an der Ybbs ist die fünftgrößte Gemeinde des Landes Niederösterreich und umfaßt den ehemaligen Herrschaftsbesitz des Ilochstiftes Freising. Unter Kaiser Josef II. nahmen die Bestrebungen zur Verstaatlichung der Freisingischen Herrschaft zu. Aber erst im Jahre 1803 konnte sie durch den Beichsdeputationshauptscliluß vollzogen werden. Durch die Gesetze vom 7. September 1848 und vom 4. März 1849 wur den die Lehensverhältnisse in Österreich aufgehoben (Grundentlastung). 1850 wurde die Kameralverwaltung in die Finanz-Landesdirektion umgebildet, die politische Verwaltung ging an die Bezirkshauptmann schaften über und die Gemeinden wurden selbständige Verwaltungs körper. Für Zivil- und Kriminalangelegenheiten wurden die Bezirks gerichte und für Steuersachen die Steuerämter errichtet. 1864 trat die neue Gemeindeordnung in Kraft. Von 1849 bis 1853 waren in Göstling ein Bezirksgericht und ein Steueramt vorhanden. Das Bezirksgericht wurde 1853 nach Ganiing verlegt. Die Finanzwach-Fxpositur wurde 1908 aufgehoben, die weitere Führung der Geschäfte erfolgte von Ga illing aus. Das Genieindegebiet war ursprünglich in „Ruthen" eingeteilt. Nach seiner Neu Vermessung 1860 wurden fünf Katastralgemeinden gebildet: Göstling, Hochreit, Lassing, Unterybbs und Yblissteinbach, die in 11 Rotten gegliedert waren. Ihre Namen waren; Göstling, Fisenwiesen, Großegg, Hochreit, Königsberg, Lassing, Mendling, Stixenlehen, Strohniarkt, Unterybbs und Ybbssteinbach. Bereits 1936 wurde die Gemeindevertretung bei der Landesregierung wegen der Abänderung der alten Grenzen vorstellig. Diese Grenz berichtigungen mußten mit den Gemeinden Lunz am See und St. Geor gen am Reith getroffen werden. Bisher war die Ybbs Herrschaftsgrenze flußaufwärts bis zum Lechnergraben und die Grenze gegen Kogelsbach entsprach ebenfalls schon längst nicht mehr den neuen Frfordernissen. Frst am 1. Oktober 1940 wurden die neuen Grenzen diircli die Ver ordnung des Reichsstattbalters für Niederösterreich gezogen und die vor 700 Jabren festgelegten Grenzen fielen. Dadurch kam Ybbs aufwärts das Gebiet von Scböckelreit bis zum Lechnergraben an die Gemeinde Lunz am See, wäbrend diese an Göstling das Gebiet am rechten Ufer der Ybbs von Stiegengraben abwärts bis unterhalb des Bahnhofes Göst ling und einen Teil des Ahorntales abtrat. Am linken Ufer trat Göstling den größten Teil des Gebietes von Unterybbs an St. Georgen am Reitb ab, während das Gebiet vom Bahnhof abwärts bis Kogelsberg an Göst ling fiel. Von Hollenstein wurden die beiden Bauernhöfe Kurzeck und Aschenmoos auf dem Königsberg an Göstling abgetreten.
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