Markt Göstling an der Ybbs

ling (Bauernaiiszug nach Gailling), 1674 in der Gesting, 1740 in Goss ling ab. Vom 18. Jahiliundert an schwankt die Bezeichnung zwischen Gossling, Gößling und Göslling. Seit 1860 ist Göstling die bleibende Bezeichnung. Die Entstehung des Amtes Göstling liegt vermutlich in der Zeit der großen Grundschenkungen König Ludwig des Deutschen, der im Jahre 890 weite Landstriche an der Ybbs dem Hochstift Freising übertrug. Kaiser Koiirad II. bestätigte diese Schenkungen und fügte neue hinzu (1024 bis 1039). Das Herrscliaftsgebiet des Hochstiftes reichte nun vom linken Ybbsufer und der Url bis zu den steirischen Bergen, während am rechten Ufer das Hochstift Passau mit der Herrschaft Gleiß usw. be gütert war, dem das gesamte Gebiet in kirchlichen Belangen unterstand. Ende des 12. Jahrhunderts rissen die Peilsteiner, die das Pflegeramt innehatten, die Herrschaft an sich, vererbten diese sogar an den ihnen verwandten Grafen von Möhring, nach dessen Ableben sie wieder an ihren rechtmäßigen Besitzer zurückkam. In der Folge wurde die Herr schaft noch dreimal Freising entzogen, und zwar unter Friedrich II., dem Balieiiberger, Herzog Budolf IV. und Kaiser Friedrich HL, bis sie schließlich von 1448 bis 1803 im ungeslörten Besitz des Hochstiftes verblieb. Da St (Eljriftentum Bischof Ulrich von Passau bestätigte 1116 die Gründung des Stiftes Seitenstetten und übergab ihm die umliegenden Pfarren und alle er bauten und zu erbauenden Kapellen bis zur steirischen Grenze. Damit begann die Christianisierung des oberen Ybbstales durch Seitenstetten. Göstling wurde anfänglich von der Pfarre Hollenstein aus pastoriert. Eine Urkunde aus dem Jahre 1311 beweist, daß die Pfarre Göstling von der Pfarre Höllenstein getrennt worden ist (item littera Passauensis episcopi de seperacione, Parochi in Gestnich ab ecclesia Holnstein). 1321 wird Göstling unter den Kirciien, über welche Freising das Patronatsrecht hat, aufgezählt. Da die Grenzen zuerst nicht feststanden, kam es wiederholt zu ernsten Grenzstreitigkeiten zwischen Freising und Seitenstetten, die unter Bischof Konrad II. (1258 bis 1279) beigelegt wurden. Schon Bischof Konrad 1. (1230 bis 1258) hatte das Patronatsrecht über Waidhofen, Hollenstein und Göstling sowie die Zehente von diesen Gotteshäusern begehrt. Der Streit wurde 1267 dahin entschieden, daß Freising das Patronatsrecht und Seitenstetien die Zehente begehren solle. 1310 wird als erster Pfarrer Konradus in Göstling erwähnt. Ein Verzeichnis aus dem Jahre 1476, das die Kirchen der Passauer Diözese aufzählt, bestätigt, daß die Pfarre Gesting zum Dekanat Lorch

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