Jahresbericht Lyzeum Steyr 1916/17

Kundmachung für das Schuljahr 1917/18. Im kommenden Schuljahre wird am Mädchenlyzeum in Steyr eine I., III. und V. Klasse bestehen. Das Lyzeum vermittelt eine gediegene Allgemeinbildung und eröffnet zahlreiche Berufe. An der hiesigen Anstalt wird größter Wert auf eine möglichste Kräftigung des Körpers gelegt, die neben einer gründlichen geistigen Ausbildung das Hauptziel ist. Anmeldungen können jederzeit schriftlich oder mündlich bei der unterzeichneten Direktion vorgenommen werden. Die Aufnahme der Schülerinnen in die l. Klasse findet am Schlusse des Schuljahres 1916/17 und am Beginn des neuen Schuljahres 1917/18 statt. Diejenigen Schülerinnen, welche die Aufnahme in dem ersten Termin anstreben, haben sich in Begleitung der Eltern oder Stell¬ vertreter bis längstens 1. Juli beim Direktor zu melden und einen ordnungsmäßig ausgefertigten Tauf= oder Geburtsschein, der das voll¬ endete oder im laufenden Kalenderjahre zur Vollendung gelangende zehnte Lebensjahr ausweist und, falls sie eine öffentliche Volksschule besucht haben, das Frequentationszeugnis beizubringen. Die Schul¬ nachrichten können als Ersatz für das Frequentationszeugnis nur dann gelten, wenn darin die Unterrichtserfolge aus der Religionslehre, aus der Unterrichtssprache und aus dem Rechnen je mit einem einzigen Ausdruck bezeichnet erscheinen und wenn darin zugleich ausdrücklich bemerkt ist, daß diese Beurteilung im Hinblicke auf den beabsichtigten Uebertritt in die Mittelschule erfolgt ist. — Montag den 2. Juli wird sodann vormittags von 9 Uhr an die Prüfung vorgenommen werden. Die Anmeldung für den zweiten Termin findet in gleicher Weise bis längstens 16. September statt. Die Prüfung wird Montag den 17. September vormittags von 8 Uhr an abgehalten werden. Bei der Aufnahmsprüfung wird in der Religionslehre jenes Maß von Wissen, welches in den ersten vier Klassen der Volksschule erworben werden kann, in der deutschen Sprache Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen und lateinischen Schrift, Kenntnis der Elemente aus der Formenlehre, Fertigkeit im Analysieren einfacher Sätze, Bekanntschaft mit den Regeln der Orthographie und deren richtige Anwendung beim Diktandoschreiben und im Rechnen Uebung Eine in den vier Rechnungsarten mit ganzen Zahlen verlangt. Wiederholung der Aufnahmsprüfung für die l. Klasse in diesem Jahre ist weder an demselben noch an einem anderen Lyzeum zulässig.

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