Jahresbericht Lyzeum Steyr 1915/16
30 Kundmachung für das Schuljahr 1915/15. Im kommenden Schuljahre 1915/15 wird am Mädchenlyzeum in Steyr eine II., IV. und VI. Klalse bestehen. In die II., IV. und VI. Klasse erfolgt die Aufnahme, wenn eine gleichwertige Vorbildung nicht vorausgegangen ist, durch eine Aufnahms¬ prüfung, über deren Umfang die gefertigte Direktion jederzeit unterrichtet. Das Lyzeum vermittelt eine gediegene Allgemeinbildung und eröffnet zahlreiche Berufe. Dies kann den beiliegenden „Berechti¬ gungen“ entnommen werden. An der hiesigen Anstalt wird größter Wert auf eine möglichste Kräftigung des Körners gelegt, die neben einer gründlichen geistigen Ausbildung das Hauptziel ist. Mumeldungen können jederzeit schriftlich oder mündlich bei der unterzeichneten Direktion vorgenommen werden. Das Schuljahr 1916/17 wird am 19. September d. J. mit dem Heiligen Geistamt für alle katholischen Schülerinnen eröffnet, dessen Be¬ ginn kann gelegentlich der Einschreibung an der Kundmachungstafel ersehen werden. Einschreibungen von Neueintretenden finden jederzeit bei der gefertigten Direktion statt, wobei Tauf= oder Geburtsschein, Impfschein, letztes Zeugnis und 12 Kronen an Aufnahmstaxe zu erlegen sind. Sollten Aufnahmsprüfungen solcher Neueintretender nötig sein, so finden dieselben am 1. Juli, bezw. 16. September um 8 Uhr vormittags statt. Wiederholungsprüfungen finden am 18. September um 10 Uhr vormittags, statt. Für die der Anstalt bereits angehörenden Schülerinnen findet die Einschreibung am 18. September von 8 bis 10 Uhr vormittags statt. Hiebei hat jede Schülerin 8 Kronen Einschreibgebühr, Jugendspiel= und Bücherbeitrag zu leisten und die Anmeldung für den Besuch der Frei¬ gegenstände abzugeben. Die Direktion des Geffentlichen Mädchenlnzeums in Steur: Dr. Emmerich Hillewizer.
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