8. Der Anspruch auf Deckschauben beginnt bei Neubeigetretenen am Tage des Beitrittes nach dem zwölften Glockenschlage der Turmuhr in Wolfern. Da= gegen erlischt der Anspruch bei Austretenden am 31. De= zember des Jahres, in welchem der Austritt gemeldet wurde, mit Beginn des ersten Schlages um 12 Uhr mittags aus der Turmuhr in Wolfern. 9. Die gegenseitige Unterstützung hat derart zu geschehen, daß der Verunglückte von jedem Mitgliede nur so viel erhält, als Ersterer versichert ist. Wenn aber der Verunglückte niederer als die anderen Mitglieder versichert ist, so erhält er ebenfalls nur jenes Quantum, mit dem Ersterer verzeichnet erscheint. 10. Die neuangeschafften Deckschauben=Büchel sind von jedem Mitgliede in der Gemeindekanzlei um den entfallenden Kostenpreis anzukaufen und haben bei etwaiger Aenderung, welcher nur im Gemeindeamte zu geschehen hat, diese Büchel über Aufforderung binnen 3 Tagen in die Gemeindekanzlei gebracht zu werden. Gemeinde=Vorstehung Losensteinleithen, polit. Bezirk Steyr, am 1. April 1910. Der Gemeinde=Vorsteher: Johann Kampenhuber.
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