Adressbuch von Linz 1873

79 Für die Expreßbestellung von Postanweisungen hat der Aufgeber einen Betrag Neukrenzern für die Zustellung im Standorte des Abgangs=Postamtes, beziehungs¬ von 15 weise den Botenlohn von 50 kr. pr. Meile, wenn der Adressat außerhalb des Postamtes wohnt, bei der Aufgabe baar zu entrichten. 15. Sendungen mit Nachnahmen bis zum Betrage von 200 fl. werden zur Beförderung nach allen Orten des Inlandes (nicht aber auch nach dem Auslande) angenommen. Der vom Adressaten nachzunehmende Betrag muß vom Aufgeber auf der Adresse der Sendung unterhalb der Werth=Deklaration und ebenso auf dem dazu kr.“ mit Buch¬ fl. gehörigen Frachtbriefe mit der Bezeichnung: „Nachnahme staben und Ziffern deutlich angesetzt sein. Auch Briefe ohne Werthangabe können mit Postnachnahme aufgegeben werden, dieselben sind jedoch bei der Aufgabe zu frankiren. Sendungen mit Nachnahmen von mehr als 200 fl. bis 500 fl. werden nur an eines der obenstehenden Postämter, welche zur Annahme von Geldanweisungen von mehr als 100 fl. ermächtigt sind, befördert. Jede Nachnahmesendung (mit Ausnahme Postnachnahme=Karten) ist mit einem mit dem Nachnahmescheine vereinigten der Frachtbriefe zur Aufgabe zu bringen. Die Blanquette zu diesen Frachtbriefen, welche mit der Stempelmarke von 5 kr. versehen sind, sind bei allen Postämtern und Brief¬ marken=Verschleißern um den Preis von 6 Neukreuzer zu haben. Verdorbene Blan¬ quette können gegen Vergütung des Betrages von 1 kr. pr. Stück gegen neue umge¬ werden. tauschtAndere als die amtlich aufgelegten Blanquette dürfen bei der Aufgabe von Nachnahmesendungen nicht verwendet werden. 16. Postnachnahme=Karten können zur Einziehung rückständiger Forderungen bis zur Höhe des bei den einzelnen Aemtern für Nachnahmen jeweilig festgesetzten Maximalbetrages verwendet werden. Die mit dem Poststempel von 10 Neukreuzer versehenen Blanquette können um diesen Betrag bei allen Postämtern und Brief¬ marken=Verschleißern bezogen werden. Für die Beförderung der Karten an den Bestimmungsort ist ohne Unterschied der Entfernung nebst der auf der Nachnahmekarte mittelst des Poststempels angebrachten Fahrpost=Gewichtstaxe von 10 kr. noch eine Provision nach den für Nachnahmen im Allgemeinen festgesetzten Tarife, und zwar durch Briefmarken, welche auf der durch Vordruck ersichtlich gemachten Stelle aufzukleben sind, zu entrichten. Verdorbene Blanquette können gegen Vergütung des Betrages von 1 Neukreuzer pr. Stück gegen neue umgetauscht werden. Ueber den Personen-Transport. Mit der Mallepost von Linz nach Budweis werden Reisende befördert. Die Separat=Eilfahrten nach allen Richtungen, in welchen Aufnahme ist unbedingt. können beim Fahr=Postamte bestellt werden. Post=Stationen bestehen, Extraposten werden bei der hiesigen Post=Station ange¬ Bestellungen von nommen. Die Zustellung der Postsendungen. 1. Die mit der Briefpost einlangenden, nicht mit „poste restante“ bezeichneten Korrespondenzen, Drucksachen unter Band, Waarenproben und Muster=Sendungen, dann die Post=Anweisungen werden ohne Bestellgebühr dem Adressaten in die Wohnung gebracht. 2. Die einlangenden Zeitungen haben die Abonnenten selbst abholen zu lassen. Ueber Verlangen und gegen eine Gebühr von ½ kr. pr. Exemplar, die mindestens für einen Monat vorauszubezahlen ist, werden Zeitungen durch die Briefträger zugestellt. 3. Fahrpost=Sendungen, welche keiner zollämtlichen Behandlung unterliegen und deren Gewicht 3 Pfund nicht übersteigt, werden gegen eine Gebühr von 3 Neukrenzer den Adressaten in die Wohnung überbracht. Ueber schwerere oder zollämtlich angewiesene Sendungen wird den Adressaten ein Aviso zugestellt. Die Avisogebühr beträgt 2 Nkr. Linz, den 1. Mai 1872. K. K. Postamt. Gesehen: K. K. Postdirektion für Oberösterreich und Salzburg.

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