machei^Profession durch zwei und ein halb Jahre, näm» lieh: vom dreiundzwanzigsten Juny, Pfingst«Quartal acht« zehnhundertvienmdvierzig bis Weihnachts «Quartal pro achtzehnhundertsechsundvierzig erlernt, sich während der 'Lehrzeit die für einen Gesellen erforderlichen Professions« kenntnisse eigen gemacht, eine gute Aufführung bewährt, und auch die zur Freysprechung gesetzUch vorgeschrie« benen Pflichten in Betreff des Christenlehr« und "Wieder« holungs « Unterrichtes erfüllt hat, so wurde derselbe am Weihnachtsquartal siebzehnter Januar achtzehnhundert« siebenundvierzig auf die Büchsenmacher«Profession frey und zum Gesellen gesprochen, und ihm gegenwärtiger Lehrbrief ertheilt, damit er künftig als Geselle bey dieser Profession arbeiten könne. Zu dessen Bekräftigung dieser Lehrbrief von dem obrigkeitlichen Herrn InnungswCommissär, den beiden Mittelvorstehern, imd dem Lehrherrn unterfertigt, dann mit dem Innungs«Siegel versehen ist. Wien, am 19. Jänner 1847. gezeichnet: Pirko Obervorsteher der bürgerl. Büchsenmachermeister Vorlaut gab der Geselle Josef Werndl, nachdem er freigesprochen war, den Leuten von der Prüfungskom« mission zu verstehen, man müßte das Gewehr von hin« ten laden können. Beim Vorderladen verginge zu viel Zeit. Schallendes Gelächter antwortete ihm. Lange dröhnte es in Josefs Ohren. Es kümmerte ihn nicht. Nun der Lehrbub Josef freigesprochen war, lud er die übrigen, noch in der Lehre befindlichen Kameraden in eine Zuckerbäckerei in der inneren Stadt ein. Mit viel Schlagobers, Mohrenköpfen, Indianerkrapfen, kleinen
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