Landstrich 1983, Nr. 3, Widerstand

Definitionen des Begriffs »Widerstand« MEYERS ENZYKLOPÄDISCHES LEXIKON (Manrheim, Wien, Zürich, Lexikonverlag 1979 —) Widerstand — der Bewegung eines Körpers bzw. physikal. Systems entgegengerichtete Kraft [. . .] — akustischer Widerstand, Schallwiderstand [.. .] das Verhältnis des Schalldrucks zum Schallfluß; da diese beiden Größen im allgemeinen nicht phasenqleich sind, ist der akust. Widerstand in der Reqel eine kornolexe Größe. — elektr. Widerstand. Die unterschiedlich stark ausgeprägte Eigenschaft von Stoffen (allge mein von Materie) den elektr. Stromfluß zu hemmen, wenn die in ihnen befindlichen „frei en" Ladungsträger von elektr. Feldern bzw. Spannungen in Bewegung gesetzt werden. [. . .] — ein elektr. Schaltungselement zur Verminderung der Stromstärke in einem Leiter, zur Spannungsteilung [. . .1 — mechan. Widerstand. Bei einer mechan. Schwingung das im allgemeinen komplexe Ver hältnis der am Schwingungssystem angreifenden Kraft zur Schnelle; meist wird der Wider stand in mechan. Ohm angegeben. [. . .] — in der Psychoanalyse die Weigerung einer Person, verdrängte oder unbewußte Motive un angenehmen psychischen Inhalt? bewußt (und damit die analyt. Psychotherapie insgesamt wirksam)werden zu lassen. Widerstand gegen die Staatsgewalt zusammenfassende Bezeichnung für die Straftaten, die als Widerstand gegen bestimmte Maßnahmen der öffentlichen Gewalt im StGB unter Strafe gestellt werden. [. . .] Widerstandsbewegung organisierte Gegnerschaft gegen eine Herrschaft, die als tyrannisch, unrechtmäßig oder verfassungswidrig empfunden wird oder die von einer ausländ. Macht eingesetzt worden ist. Zu unterscheiden sind aktiver Widerstand, der auf den gewaltsamen Sturz des Regimes zielt, und passiver Widerstand, der seine Ziele mit zivilem Ungehorsam, Demonstrationen, polit. Streiks erreichen will. Widerstandsbewegungen, deren Mitglieder von den Regieren den häufig als Hoch- oder Landesverräter, auch als Terroristen bezeichnet werden, umfas sen meist aus unterschiedlichen moralischen und religiösen Motiven handelnde Gruppen. MEYERS NEUES LEXIKON, (Leipzig 1971, DDR) Widerstand: 1. Aero- und Hydrodynamik: Die Kraft, die bei der Relativierung zwischen einem Körper und einem strömenden Medium in Strömungsrichtung auftritt. [. . .] 2. Elektrizitätslehre: Quotient aus der an einem Leiter liegenden Spannung und dem ihn durchfließenden Strom, gemessen in Ohm. [. . .] 3. Elektrotechnik: Bauelement, das dem elektr. Strom einen definierten elektr. Widerstand entgegensetzt. [. . .] Widerstandsrecht: Recht des Volkes und jedes Bürgers zum Widerstand gegen demokratiefeindliche Machen schaften bzw. volksfeindlich ausgeübte Staatsgewalt. Der Grundsatz des Rechts zum Wider stand wurde im Kampf der Volksmassen gegen Feudalismus, Absolutismus und Militaris mus von progressiven Kräften aufgestellt. Das Widerstandsrecht steht in Übereinstimmung 112

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