Hans Stögmüller - Lamberg, Band II

40 Hochzeit mit Anna Katharina Johann Weikhard war ab 1651 mit Anna Katharina von Lamberg (* 1625), der Tochter Hans Albrechts des Älteren von Lamberg, Freiherrn zu Ortenegg und Ottenstein (+ 14.4.1650) (ALB), Besitzer der Herrschaft Stockern (in NÖ), und der Anna Katharina Freiin von Khuenburg, vermählt. Georg Gottfried, der Sohn von Johann Weikhard und Anna Katharina, starb ebenso wie mehrere Töchter in der zartesten Jugend. Die Lamberger und Mannspurger Lehen Sigmund Friedrich, der jüngste der Söhne Sebastians II., war am längsten von allen Mitgliedern der Linie am Leben. Er war Edelknabe am Hof Kaiser Ferdinand III., wendete sich dann dem Militär zu und wurde 1662 in Ungarn verwundet. Er starb 1689164, doch zuvor regelte er die Erbschaft bei den Lamberger Lehen. Die Lamberger Lehen, die im Lehensbrief des Erzherzogs Ferdinand für Wilhelm von Lamberg vom 13. April 1606 angeführt sind, und die Mannspurger Lehen in Krain, wurden anfänglich, als die Familie Lamberg noch nicht so weit verzweigt war, allen verliehen, bald dem Ältesten der einen, dann wieder dem ältesten Repräsentanten der anderen Linie, auch die Afterlehen.165 Als sich aber die Familie aber in vier Hauptzweige teilte, in die zu Orteneck-Ottenstein, Stein-Gutenberg, Rotenbühel-Habach und Sauenstein-Reittenberg, da war es üblich geworden, dass die Linie Rotenbühel diese Lehen empfing und wieder verlieh, bis die Linie Stein-Guttenberg Einspruch erhob und die Sache bis zum Appellations-Gericht brachte. Da aber nun die Rotenbüheler Linie bis auf Sigmund Friedrich, den Letzten derselben, abgestorben war und dieser ohne alle Hoffnung auf männliche Nachfolger und auch nicht in der Lage war, den Eingriffen der Herren von Raumbschissel bezüglich der Mannspurger Lehen entgegen treten zu können, knüpfte er mit Johann Maximilian Grafen von Lamberg, Freiherr von Ortenegg und Ottenstein auf Steyr, Unterhandlungen an und trat ihm am 2. April 1680 bei einer Zusammenkunft in Salzburg alle seine Rechte auf diese Lehen ab.166 Die Zession fand auch die kaiserliche Ratifikation, denn 1682 zahlte Graf Johann Maximilian die Lehenstaxen. Graf Johann Maximilian hatte dann auch ohne Widerspruch der anderen Linien die Afterlehen nach Gebrauch der Schrannen in Krain berufen und verliehen. Wegen der Mannspurger Lehen hatte er das seit 27 Jahren mit großem Schaden und zum Präjudiz des gesamten Lamberg’schen Hauses „erlegene Recht“ in einen solchen Stand gebracht, dass diese Lehen der Familie Lamberg vor dem Schrannengericht in Krain zuerkannt wurden. Man hoffte, auch bei der vom Gegenteil ergriffenen Appellation Recht zu erhalten.167 Als nun Graf Johann Maximilian 1682 starb, begehrte Hanns Georg von Lamberg zum Stein 164 Laut Euweb, Lamberg 6, jedoch 1662 165 Rolleder, 29 166 OÖLA, HA. Steyr, Fam.Archiv, Fasz. 29/623 167 Rolleder, 30

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