Ausstellungsorte 411 Innenansicht des Hauptwerkes mit den Breithämmern derSensenfabrik Simon Redtenbacher, i^oy Regelungen,die vom jeweiligen Landesfürsten bestätigt werden mußten,ordneten nicht nur die Arbeitsverhältnisse und die Betriebsführung, sondern das gesamte handwerkliche Leben. Die älteste Handwerksordnung für Sensenschmiede wurde in Österreich im jähr 1502 für die Freistädter Zunft erlassen. Für die KirchdorfMicheldorfer Innung existierten solche Ordnungen von 1595 bis 1803, wobei die Ordnung von 1604 durch das neue Produktionsverfahren einen Maßstab für alle folgenden bildete. Schwerpunkte der Zunftordnung waren die Wahrung der wirtschaftlichen und sozialen Aufgaben der Zunft und die Festsetzung der Berufslaufbahn. Für die Kirchdorf-Mlcheldorfer Zunft waren die Bestimmungen über die Limitierung der Meisterstellen, die Höhe des „Tagwerks" und der Quali tätsstandard, der den Absatz der Erzeugnisse Im Ausland garantierte, sowie die Kennzeichnung der Waren der einzelnen Meister mit Marken von besonderer Bedeutung. Die Berufslaufbahn ermöglichte nach einer Lehrzeit von drei Jahren und der Freisprechung zum Gesellen die Ausbildungzum Eßmeister,die nochmals drei Jahre dauerte. Durch die Bevorzugung der Meistersöhne bildeten sich richtige Meisterdynastien, die in der Regel auch untereinander verwandt waren. Im Jahre 1784 befand sich fast die Hälfte der Werkstätten Im Innerösterrelchlsch-steirischen Gebiet im Besitz von nur fünf Familien: Moser, Zeltlinger, Kaltenbrunner, Wein meister und Hierzenberger. Zur Regelung diverser Angelegenheiten und zur Repräsentation der Zunft in der Öffentlichkeit fand jährlich der „Jahrtag" statt. Die Kirchdorf-Micheldorfer Zunft feierte diesen Festtag jeweils am 25.Juli in Kirchdorf mit Festzug,Festgottesdienst und einem zeitweise bis zu 15 Gänge umfassenden Festmahl mit Bankett für die Meister. Auf dieser ritualisierten Zusammenkunft wurden Zunftangelegenhelten geregelt und Streitigkeiten geschlichtet. Die Meister - denn nur sie durften in
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