232 Politik und Alltag der Eisenwurzen Bauernkriege, bäuerliches jagdrecht und der Wildschaden Diese Forderung der Bauern,jagen zu dürfen,wurde schließlich zu einem wesent lichen Grund für die Bauernkriege. In dieser Richtung äußerte sich auch Thomas Müntzer 1521 während der Bauernkriege unter Hinweis auf den Sachsenspiegel: „Auch sei es ihnen [den Bauern] verboten, das Wildpret, Gevögel oder Fisch zu fangen, was uns ungeziemend und unbrüderlich dunket. Auch will die Obrigkeit zum mächtigen Schaden das Gewild haben (...) Gott hat dem Menschen Gewalt über alle Tiere gegeben (...)." Hunger und Wildschaden waren die zwei vorrangigen Gründe,die den Bauern zur Jagd legitimierten. Die noblen Jagdherren berührte es kaum,daß das Wild zu einer ständigen Bedrohung der bäuerlichen Felder geworden war. In manchen Gegenden durften Bauern den Wald nicht einmal betreten, um nicht den fürstlichen Hirsch oder die gräfliche Wildsau zu erschrecken. Die Felder durften nicht durch Zäune geschützt werden,und die adeligen Jäger ritten über die Äcker. Die Erbitterung der Bauern war verständlich. Die berühmteste Beschwerdeschrift der Bauern, auf die man sich in den Bauern kriegen berief, waren die sogenannten 12 Artikel der oberschwäbischen Bauern von 1525,die diese „die gründlichen und rechten Hauptartikel aller Bauernschaft und Hintersassen der geistlichen und weltlichen Obrigkeiten,von welchen sie sich beschwert vermeinen",nannten.Interessant ist der 4.Artikel,in dem verlangt wird, daß die Jagd,der Vogelfang und die Fischerei freigegeben werden,denn „als Gott der Herr den Menschen erschuf, hat er ihm Gewalt gegeben über alle Tiere, über den Vogel in der Luft und den Fisch im Wasser". Auch wird auf den Wildschaden verwiesen. Besonders verhaßt bei den Bauern Tirols war übrigens Kaiser Maximilian, der als begeisterter Jäger das Wild und vor allem die Gams zum Nachteil der Bauern überzüchtet hatte. Der verwegene Tiroler Bauernführer Michael Gaismaier kam daher auf die Idee, die Habsburger aus Österreich nach Schweizer Muster zu vertreiben und eine Art Bauernrepublik zu errichten. Er hatte allerdings dabei keinen Erfolg. Die Aufstände der Bauern wurden blutig niedergeschlagen. Dennoch wurde weiterhin von kühnen Burschen gewildert. Und man war sogar stolz darauf, wegen Wilddiebstahls im Arrestzu sitzen,denn man „saß"für eine gerechte Sache „im Eisen" zu Windischgarsten, wie es in diesem Vierzeiler aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts angedeutet wird: „An Gams hab 1 gschossen in den Stoderer Spitzen, und jetzt muaß 1 z'Garsten im Eisen sitzen." Das „Bauernlegen" Erst nach der Revolution von 1848 kam es durch den Antrag des Studenten Hans Kudlich zur „Bauernbefreiung", die Grundherrschaft wurde beseitigt und das aristokratische Jagdprivileg abgeschafft. Dies war jedoch nur theoretisch so,denn
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