Land der Hämmer - Heimat Eisenwurzen

1/2 Glauben in der Eisenwurzen Die „Teufelskirche"in Reichraming-Arzberg Die Stadtobrigkeit ließ bald nach den Wiedertäufern suchen und Verdächtige fest nehmen. Hut konnte mit knapper Not noch fliehen, nicht aber seine Schüler. Wir finden Johann Hut im August 1527 als Vorsitzenden bei einer täuferischen Versammlung in Augsburg.Sie wurde die Märtyrersynode genannt,weil die meisten Teilnehmer als Glaubenszeugen starben.Zur gleichen Zeit erließ Ferdinand l. sein strenges Ketzermandat. Es stand vermutlich unter dem Eindruck der bevor stehenden Auseinandersetzungen mit den Türken; 1526 hatte ja die Schlacht bei Mohacs stattgefunden. Für diesen Krieg wollte er wenigstens in religiöser Hinsicht den Rücken frei haben. Bald darauf machte man denen,die in Steyr an der Wiedertäufer-Lehre festhielten, den Prozeß. Einige Bürger, Veit Pfefferl, der Bäcker Wolfgang Würslng und Leon hard Köberer, entschuldigten sich, sie hätten diese Lehren nicht angenommen, wären nur bei einer Versammlung gewesen und wollten auch nichts weiter davon wissen;sie wurden daher entlassen. Leonhard Köberer stammte aus Nürnberg und hatte 1489 von Konrad Horn das Haus „Vogelsang" in Steyr erhalten. Er gründete ein Handelshaus und gab den Glauben der Wiedertäufer an seinen Sohn Paul weiter, der 1508 als Bürger und Eisenkämmerer in Steyr aufscheint, und an seinen Enkel Wolfgang,von dem wir noch hören werden. Andere der Wiedertäufer von 1527,vor allem einfache Frauen und Männer aus dem Volk,wollten nicht abschwören.Sie erklärten, bei der Lehre Huts bleiben zu wollen, bis sie eines Besseren belehrt würden. Der Magistrat berichtete die Sache nach Wien und ersuchte um weitere Anweisungen. Am 20. September 1527 kam der Auftrag zur Abhaltung des Gerichts in Steyr. Es wurde schließlich am 6. November abgehalten und bestand aus dem Stadtrichter Georg Bischofer,Abgeordneten der sechs Städte und dem Ankläger Magister Wolfgang Künigl. Neun Angeklagte mußten einen Eid schwören und wurden entlassen.Sechs weitere wurden vor das Gericht gerufen und verteidigten sich am folgenden Tag in schriftlicher Form. Am 12. November warder dritte Gerichtstag,und die Verteidigung der Täufer wurde nicht anerkannt. Die Angeklagten verteidigten sich nochmals mündlich und sagten, sie seien nie aus der Heiligen Schrift widerlegt worden, wollten also bei ihrer Meinung bleiben und das Urteil erwarten. Nach langen Diskussionen, bei denen die Gerichtsmitglieder für sehr unterschied liche Strafen stimmten und die meisten sich für Todesurteile einsetzten,fällte der Stadtrichter gegen die Mehrheit der Stimmen ein mildes Urteil: Die Angeklagten sollten aus der Gemeinde ausgeschlossen und so lange im Gefängnis behalten werden, bis sie sich bekehrt haben würden. Gegen dieses Urteil wurde protestiert und Beschwerde nach Wien gesendet. Am 21. März 1528 kam der Befehl aus Wien, daß die hartnäckig bei ihrer Lehre bleibenden Wiedertäufer als Ketzer hinzurichten seien. Sechs Angeklagte wurden daraufhin am Montag vor dem Palmsonntag enthauptet und verbrannt. Sechs weitere Personen, die von Garsten in das Steyrer Schloß gebracht worden waren -darunter der Schuhmacher Heher-,erlitten im Mai dasselbe Schicksal.Sie wurden genauso wie die ersten sechs Verurteilten am ehemaligen Hinrichtungsort der Waldenser,im Kraxental bei Garsten, geköpft und verbrannt. Nur die Frau des ebenfalls hingerichteten Schleifers Hanns Schüzenecker wurde ertränkt. Die Asche der Verbrannten vergrub man am sogenannten „Ketzerfriedhof" bei Pyrach

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