Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

versäumte Vesper oder jedes Amt muss er 30 d ins Spital geben. Kommt eine Versäumnis öfter vor, mahnt ihn zuerst der Magistrat, dann der Abt von Garsten, dann der Bischof von Passau, zuletzt wird er abgesetzt. Jeder neu ernannte Kaplan muss in Passau präsentiert werden. —Vergeben wurde die Stiftung ursprünglich von Truent und seinen Erben, dann erst vom Magistrat (Extrakt: „ich oder meine erben vnd so wür nichten wären, alsdann die fürsichtigen ehrsamen vnd weisen richter vnd rat der statt zu Steir verainbtlich oder doch der merer thaill die vorberüerte ewig meß zu uerleichen ...“) 3 Pfarr-Arch. Kapellen; Schreiben des Kreisamts an den Mag. v. 17.3.1791, Reg. Bew. v. 2.3.1791 zur Erwerbung der Kapelle durch die Stadt. Schreiben des bischöflichen Konsistoriums Linz v. 8.8.1797 ordnet die Entweihung der Kapelle durch den Stadtpfarrer an. 4 Siehe H. 4, Anm. 23. 5 Siehe H. 4, Anm. 13. 6 GB 1833, Bd. VI, Bgn. 937. — Gew.-B. VII/383: Einantw. v. 12.1.1848, Kauf-V. v. 9.11.1863. Mag.-Bew. 9.4.1864. 7 Einantw. v. 9.9.1868/Nr. 1972. Mag.-Bew. 20.2.1869. 8 Preuenhuber, S. 153. 9 Pritz, Steyr I, S. 27, 28. 10 Traindter Kapelle.

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