52 höchstwahrscheinlich ihre Feuerstätten nicht hier, sondern ebenfalls in Steyrdorf gehabt, was vor allem aus der Einmaligkeit ihres Auftauchens auf einem Haus mit Sicherheit erschlossen werden kann: Hammerschmied H. 10 Feilhauer H. 96 Nagelschmied H. 32 Ringelschmied H. 97 Klingenschmied H. 39 Radschmied H. 47, H. 92, H. 158. Schwertschmied H. 45 Nur zwei eisenverarbeitende Gewerbe sind auf Häusern in der Altstadt radiziert: an beiden Enden der oberen Zeile. Ein Hufschmied am Ende des Grünmarktes (H. 4) also an einer für dieses Gewerbe sehr günstigen Stelle, und ein Gschmeidler am Eingang in die Enge (H. 92). Ganz fehlen die Hafner, und Bräuer (H. 33 und H. 34 waren nur Wohnhaus), die in Ennsdorf beheimatet sind, die Papierer und Seifensieder, die wir im Steyrdorf finden, die Seiler (der einzige Seiler hatte sein Haus an Stelle des H. 2; er übersiedelte anscheinend nach dem Verkauf vor das Neutor, wo heute noch die einzige Seilerei Steyrs ihren Sitz hat), und die Bürstenbinder. Kapitel VII: Bewohner 1. Soziale Oberschicht Zu Beginn der städtischen Selbstverwaltung hatte der Adel das Stadtregiment in der Hand: der Burggraf war zugleich Stadtrichter, der Rat war von Rittern besetzt. Die Kluft zwischen Adel und Bürgertum wird, wie in anderen Städten, auch in Steyr überbrückbar gewesen sein. Wenn Gothein für Straßburg und Basel und überhaupt für die Burgstädte einen Übergang von Dienstmannengeschlechtern in die Bürgerschaft verzeichnet 1 und Luschin von Ebengreuth für Graz im 13. Jhdt. ihn hierin bekräftigt, und dazu den Übertritt von Bürgern in den Landadel besonders hervorhebt,2 so sind wir auch für Steyr berechtigt, eine solche Teilnahme der Ritter am städtischen Gemeinwesen anzunehmen. Bezeugt ist diese erste Oberschicht nur einmal, und zwar in dem Revers 1305 März 17,3 in dem die „Gemain der Ritter ze Steyr“ und der Stadtrichter mit der Gemein der Bürger bestätigen, dass der Abt von Garsten Pfarrer über die Stadt etc. ist. Ob diese adeligen Bürger auch Handel und Gewerbe betrieben, ist ungewiss, doch dürfen wir in Analogie zu den Städten des Schwarzwaldes sicherlich auch für Steyr den Übergang von Ministerialen in den Bürgerstand über den Handel annehmen.4 Wann diese Oberschicht der Preuhafen, Scheckhen, Millwanger, Kerschperger, Panhalme, Pandorfer von den Rats- und Stadtgeschäften „abgestanden“ ist, kann nur annähernd erschlossen werden. 1373 wohnten zwar Georg und Stephan, die Scheckhen in Steyr und nannten sich „von Steyr“, aber von einer Beteiligung am Stadtregiment ist keine Rede, im Gegenteil, Preuenhuber fand „aus anderen Instrumenten“, dass das Stadtregiment nur die Bürgerschaft allein geführt habe.5 Dieser Zeitpunkt wurde zwar mit der allgemeinen Wandlung der Kunst um 1350 von der adeligen zur altdeutschen, bürgerlichen, Kunst übereinstimmen 6 nicht aber mit der Entwicklung in anderen österreichischen Städten wie Krems, Wien, wo noch zu Ende des 15. Jhdts. sich die Ritterschaft in Stadtgeschäften betätigte 7 und nicht mit Pantz, der die Ritterschaft von Steyr bis gegen das Ende des 15. Jhdts. als führende Oberschicht ansieht.8 Freilich ist es schwer, aus den sehr spärlichen Quellen jener Gestalten habhaft zu werden, die damals zur führenden Schicht aufgestiegen waren; ich halte die Wiener, Leroch, Selzam, Zawner dafür, die uns als Besitzer mehrerer Häuser in der Altstadt entgegentreten und nachweislich, wie es bei jeder abgeschlossenen Oberschicht der Fall ist, untereinander verschwägert waren: Hanns Zawner z.B. hinterließ bei seinem Tode im Jahre 1461 nicht weniger als 5 Häuser. 1 Gothein, Wirtschaftsgeschichte, S. 185. 2 Gothein, Wirtschaftsgeschichte, S. 497. 3 OÖUB IV/478, 479 4 Gothein, Wirtschaftsgeschichte, S. 497. 5 Preuenhuber, S. 41 f. 6 Pinder, Bürgerzeit. S. 85. 7 Preuenhuber, S. 45. 8 Pantz, Grabdenkmale, S. 3.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2