Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

48 Ministerialen der Ottokare in der Hofgasse ihre Häuser hatten.1 Ursprünglich beherbergte die Burg mit ihren vielen Nebengebäuden leicht alle Dienstmannen, ab und zu mag einer auch ein Haus in der Urstadt besessen haben (wie später z.B. H. 85). Als die Hofhaltung der Ottokare sich immer glänzender gestaltete, nahm die Stadt einen allgemeinen Aufschwung. Erst als die Urstadt ihre engen Mauern gesprengt hatte, konnte die Hofgasse entstehen. Nehmen wir ihre Anlage schon früher an (etwa weil sie auf der zweiten Niederterrasse liegend von den häufigen Überschwemmungen verschont blieb), so wäre sie außerhalb der Befestigung geblieben. Ein weiterer Grund für die gesonderte Behandlung dieses Viertels war wohl die lang bestehende Zugehörigkeit zum Burgfried der Burg und nicht der Stadt. Ein Beweis dafür ist die Beilegung des Burgfriedstreites zwischen der Stadt und der Burg im Jahre 1606, in dem es wörtlich heißt: „Das kaiserliche Schloss und Burckgepeu zu Steyr bildet eine Enklave im Burckfrieden der Stadt und ist von der Gerichtsbarkeit derselben in allen Zivil- und Kriminalsachen ganz völlig seprariert, abgesondert und befreyet“.2 Dazu gehörten: Schloss, Hofgarten, Hofgasse „vom Schlosstor bis zum untersten Tor“ und „von der Schlagbrücke die ganze Gasse und die Mauer zu beiden Seiten bis 1 Klafter vor der Steinernen Stiege“. Preuenhuber erwähnt unter dem Jahre 1407 eine Entscheidung Herzogs Ernst wegen der Stadt Steyr „Gebrechen wider den Pfleger und die Freyung auf dem Berg“, wonach die Sache wie bisher bleiben solle. Und der im Zusammenhang mit H. 84 erwähnte Streit wegen der Freiung unter dem Gewölbe da man auf den Ölberg geht, hat gewiss auch einen seiner Gründe in der tatsächlichen Freiung am Berg, die nur willkürlich noch um einige Meter erweitert wurde. Weiter drückt sich die Sonderstellung dieses späteren Viertels z.T. in den Diensten aus, die der Herrschaft Steyr zu leisten waren. Es sind dies ja nicht nur die drei Häuser im Ölberggässchen, von denen wir durch das Grundbuch unterrichtet sind. Die Urbare der Herrschaft Steyr sind leider so mangelhaft erhalten und z.T. so wenig systematisch geführt, dass selbst wenn außer den drei schon bekannten Häusern am Berg noch andere der Herrschaft dienstpflichtig waren, es schon einer bereits lückenlosen Besitzerreihe bedürfte, um Zinspflichtige und Hausbesitzer zu identifizieren. Aber in den Verlassenschaftsinventaren habe ich einige Hinweise auf die Existenz weiterer dienstpflichtiger Häuser gefunden: Hanns Zawner als Besitzer des „hinder haws hinan auf dem perig dauon geit man gewondlich zu hofzinns 3 pf d“.3 Ich habe es sehr bedauert, dass mir die Feststellung um welches Haus es sich dabei handelt, nicht gelungen ist. Merkwürdig bleibt immerhin das Übergreifen des Viertels am Berg auf Parzellen, die zum Großteil dem zweiten Viertel angehören (H. 102-104) und ich vermute, dass dieser Hofzins von einem der drei Häuser geleistet wurde. Kapitel VI: Handel und Gewerbe 1. Bedingungen und Ausübung Jede mittelalterliche Stadt ist letzten Endes durch Handel und Gewerbe bestimmt. Steyr gehört zu jenen Städten, deren gewerbliche Produktion und damit auch der Handel speziell rohstoffgebunden ist. Rohstoff war und ist das Innerberger Eisen, das über die Hammermeister des Enns- und Steyrtales an die Steyrer Eisenverleger kam,4 die es an die Eisenindustrie von Steyr und Umgebung, des Steyr- und Ennstales zur Verarbeitung weitergaben und die Fertigwaren gegen die damals üblichen Fernhandelswaren austauschten, besonders gegen die sogenannten venezianischen Waren (Orientwaren). Da die Hammermeister ihr Eisen auf Flößen nach Steyr brachten, wo sie es nach alten Herkommen drei Tage den Bürgern feilbieten mussten,5 war auch der Handel mit Holz eng damit verbunden (siehe H. 1 Preuenhuber, S. 45. 2 (Streitakt St.A. Kasten II, Lade 28). — Strnadt: Gebiet S. 122. 3 Siehe Anhang. 4 Bittner, Eisenwesen, S. 530. 5 Privileg 1287.

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