Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

43 2. Gärten und Grünflächen Hausgärten besitzen durchgehend alle Häuser der oberen Zeile, angefangen vom Haus 53 bis einschließlich Haus 76 und zwar liegen sie auf der 2. Niederterrassenlehne gegen die Berggasse zu; von dieser sind sie durch eine Mauer getrennt, aus der z.T. noch die alten aus Eisenplatten bestehenden Türen herausführen. Häufig steht an der Berggassenseite ein Lusthaus oder ein sog. „Stöckl am Berg“, das anfänglich als notwendige Erweiterung des für die ganze Familie samt Dienstboten und Handelsgeschäft zu engen Hauses notwendig war, später aber, als die allgemeine Wohnungsnot dazu zwang, an handwerkende Inwohner vermietet oder z.T. sogar zusammen mit dem obersten Teil des Gartens verkauft wurde, so H. 54, H. 58, H. 65, H. 104, H. 103, H. 102. Von diesen Gärten möchte ich behaupten, dass sie den größeren Teil der jeweiligen Parzelle, die in Längsstreifen vom Stadtplatz bis zur Berggasse läuft, so einnehmen, dass von vornherein schon an eine weitere Verbauung dieser ja viel zu steilen Fläche nicht mehr gedacht werden konnte, während die der Enns zu liegenden Gärten an der unteren Zeile des Grünmarkts gewissermaßen ein befristetes Dasein führen. Ursprünglich war der ganze „Grünort“ ein grüner Rasen vor der Stadt, dann setzten doch einige Häuser in Gärten, allmählich schloss sich die Häuserfront, zumindest dem Grünmarkt zu, während die Gärten an der Rückseite zunächst erhalten blieben, bis auch sie nach und nach den „hinteren Stöckeln“ weichen mussten. Die jetzt noch hinter den Häusern sichtbaren, höher liegenden Grünflächen sind Dachgärten über Schuppen, Magazinen und dergleichen, mindestens 3 m über dem Ennskai. Von der Zeit an, als Steyr langsam von der mittelalterlich stark befestigten Stadt überging zu einer fast offenen Stadt, die alle Mauerringe gesprengt hatte, die ja ohnehin nicht Schritt hielten mit der damaligen Befestigungskunst, von dieser Zeit an vergab die Stadtverwaltung den Zwinger an der Enns vom Dominikanerkloster ennsabwärts und entlang des Grabens jeweils in der Breite des Hauses an die Hausbesitzer unter der Bedingung, dass sie die Zwingermauer in Stand hielten und alles wieder in seinen früheren Zustand versetzten, sobald das öffentliche Interesse es erfordere. Während sie im GB 1773 noch nicht intabuliert sind, scheinen sie im Lagerbuch 1788 und GB 1833 als „Zwingergärtl“ auf. Die Zwingergärtchen am Ennskai mussten mit dem Abbruch der Ennsringmauer um 1854 dem Ennskai Platz machen, während jene am Graben noch zum größten Teil erhalten sind. Außer den zahlreichen Gärten rings um das Schloss und dem großen Pfarrhofgarten stechen nur der zum H. 34 gehörende „Kraut- und Safrangarten“ der einen größeren Raum als die Bauparzelle des Hauses einnimmt, mitten in der geschlossenen Häuserfront der Berggasse, und der Garten durch dessen Verlängerung um ca. 3 m der Durchgang von der Berggasse zur Promenade entstanden ist, heraus. Die Gärten im Stadtgraben wurden erst nach allgemeiner Versteigerung im Jahre 1816 geschaffen,1 jedoch nur für 3 Jahrzehnte, bis der Graben zugeschüttet wurde. Veranlassung zur Anlage der Promenade gab der Bau des Dammes über den Stadtgraben (1819) wie Pritz berichtet,2 denn schon zwei Jahre später wurde „die Gegend fast mit schönen Kastanienbäumen besetzt, welche von Losensteinleithen (wo es noch ganz schöne alte Exemplare gibt) hierhergebracht worden waren.“ Unter „Gegend“ wird man sich wohl eher den Raum zwischen äußerer Stadtmauer und Straße als den Graben vorzustellen haben. Der Schlosspark verdankt seine Existenz dem Pfadinhaber des Schlosses Erzbischof Johann Beckenschlager von Gran; der Acker, den der Bischof zum zukünftigen Hofgarten auserwählte, war vorher ein Teil eines sehr großen, zum Schloss zinspflichtigen Ackers, der bis zur Steyr reichte. Das Urbar der Herrschaft Steyr von 1534 bringt dazu ein bisher unbekanntes Detail: „Hanns Kriegl von aim ackher auf der steirleutten hinderm schlos hat vormals dient 80 d; im ist aber durch den bischoff von Gran der halb ackher zw dem hoffgartten genomen vnd dient zw sanndt Martenis tag den halben dinst 40 d.“ 3 1 Gew.B.II/1065-1067. 2 Steyr, 1851, S. (?). 3 Bl. 259‘.

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