Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

39 250 fl Einlage, 700 fl Kaufpreis, 1176 fl Rektifikationswert. Entstanden war diese riesige Spanne z.T. dadurch, dass bei Zusammenlegungen in der Steuerbelastung keine Rücksicht auf die enorme Wertsteigerung genommen wurde, sondern lediglich die Summe der darin aufgegangenen Steuerwerte gefordert wurde. Weiters wurden auch „Besserungen“ wie Ausbau des Stöckels, Einbau von Hoftrakten etc. oft nicht oder lange nachher erst in der Steuer berücksichtigt. Steuerermäßigungen, die auf individuelle Bitten nach einem lokalen Brand oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Hauswertes gewährt wurden, wurden offenbar nicht evident gehalten, daher zahlten Hausbesitzer auch nach Beheben des Schadens noch den verringerten Steuerwert die von Ratskommissionen durchgeführten Häuserschätzungen, deren Niederschlag in den RP zu finden ist (später wurde ein eigenes Buch dafür angelegt das aber nicht erhalten ist) betrafen keine Schätzungen zwecks Regulierung des Steuerwertes, sondern fanden immer bei Inventaraufnahmen für Todfallsabhandlungen, Kridaprozesse etc. statt. Gaben einerseits gleiche Rektifikationswerte keinen Hinweis auf eine gleichartige Entwicklung ursprünglich gleichwertiger Häuser, so finden wir andererseits im 16. Jhdt. unter derselben Steuerklasse vereinigte Häuser nur ausnahmsweise noch zur Theresianischen Zeit in der gleichen Kategorie; es ist dies ein Zeichen dafür, wie verschieden doch die ursprünglich gleichartigen Bauparzellen ihrer Bestimmung zugeführt wurden. Von Häusern, die im Jahre 1543 mit 200 fl. in der Einlage standen, treffen wir nur H. 13, H. 14 und H. 127 im Jahre 1751 in der gleichen Kategorie (840 fl), während H. 16 bei 672 fl, H. 38 bei 269 fl 10 kr, H. 122 bei 420 fl, H. 125 bei 588 fl und H. 128 bei 437 fl 10 kr aufscheinen. Dasselbe Phänomen bei Häusern, die im Jahre 1543 auf 1000 fl standen: H. 62 und H. 154 sind unter 1008 fl, H. 63, H. 67 und H. 69 unter 2016 fl, H. 68 und H. 72 unter 1344 fl, H. 71 unter 840 fl, H. 73 unter 1552 fl, H. 140 und H. 148 unter 1680 fl, H. 164 unter 1176 fl zu finden; und so würde sich die Reihe mit allen Hauswerten fortsetzen lassen. Auch wie weit sich schon im 16. Jhdt. der Steuerwert vom tatsächlichen Kaufpreis eines Hauses entfernt hatte, sollen ein paar Beispiele illustrieren: Lfd. Nr. StB Wert Kaufpreis Vielfaches 18 150 400 2 ½ 44 60 200 3 46 200 600 3 144 500 2200 4 ½ 154 1000 2200 2 ¼ 165 700 2400 3 168 300 1600 5 Durchschnittlich beträgt also der Kaufpreis im 16. Jhdt. 3x so viel als der StB-Wert, während er im 18. Jhdt. schon auf das 6-fache gestiegen ist. Man kann von Seiten des Staates das Bedürfnis nach einer Steuerregulierung begreifen. d) Hauskauf Wie in vielen anderen Städten stand auch in Steyr der Magistrat dem Besitzerwechsel, vor allem dem Verkauf der Häuser, nicht gleichgültig gegenüber, musste er doch aus finanziellen Gründen daran interessiert sein, dass nur erwerbsfähige und erwerbswillige Personen in den Besitz von bgl. Häusern kamen: wegen der Steuerleistung und damit sie ihm nicht später im Bürgerspital oder Bruderhaus zur Last fielen. In Judenburg und Leoben ging das Interesse sogar so weit, dass der Rat den Verkauf vermittelte, den Preis und Zahlungstermin festsetzte und der Kaufpreis die Stadtkassa passieren musste.1 So autoritär handhabte nun der Steyrer Magistrat seine Befugnisse auf diesem Gebiet nicht. War ein Besitzer willens, sein Haus zu verkaufen, so hatte er „solch Anfaillung durch gewöhnliche anschlagendte Zetel 1 Beinlich, Stadtverfassung, S. 15 f.

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