Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

179 Zwischenbrücken Nr. 5 Zwischenbrücken Nr. 5 Verkaufsgewölbe 179 ?—1773 1773—1846 ab 1846 1880 Stadt, u. Z., u. V., am Steyrtor Stadt Nr. 2, zwischen den Brücken ohne CNr. Zwischenbrücken Nr. 5 Diese äußerst engen, schmalen Vakaufsgewölbe, die wie Schwalbennester am Schlossfelsen kleben, sind als Eigentum der Stadt zum ersten Mal in den StB 1597 u. 1598 und zwar in der Verwendung als Uhrmacherladen erwähnt. 1 Dieselbe Bestimmung hatten sie noch 1614, als die Bitte des Daniel Scheyrer „um Zinssenthebung wegen seines Ladens zwischen den Pruckhen“ an den Brückenverwalter um Bericht weitergeleitet wurde, ob der vorige Uhrmacher diesen laden ohne Zins gehabt hatte. 2 1 StB 1597 ,Bl. 46, — StB 1598, Bl. 47. 2 RP 1614/53/3.3.

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