Die Mühle zwischen den Brücken wird zum ersten Mal in der ältesten Urkunde Steyrs aus dem Jahr 1287 genannt. Im Jahre 1313 diente man „von dar mul under dem haus vier mutte waitz, zwen mutte chorn, vier swein deu zwai phunt wert sein, sehs schil, ze weised und von einem walchstamphe sehs schil.“25 Doch scheint schon im 15. Jh. eine teilweise Ablösung des Naturalzinses in Geld vor sich gegangen zu sein, wie der Kaufbrief des Jahres 1490 beweist. Friedrich III. verkauft der Stadt die Mühle „mitsambt den jerlichen mutt waytz vnd mutt korn vnd den achtzehen Schilling phenning gellts, so man vormals von der bemelten mul zu vnnsernn gsloß daselbs zu Steyr jerlich geben“ und fordert dafür von der Stadt einen jährlichen Zins von 50 pf d, der nach dem Urbar von 1532 in das Viztumamt geleistet wurde.26 Rad. Mehlmüller- und Sagmüllergerechtigkeit. Sowohl aus den verschiedenen Schreiben Ks. Friedrich III., als aus dem Lagerbuoh 178727 und dem GB 1833 ist ersichtlich, dass der ganze Komplex, den ich unter Nr. 177 zusammengefasst habe, eigentlich aus 5 verschiedenen Gebäudeteilen besteht: Wohnhaus, Mühle mit 7 Gängen, Brettsägen, Tuchschererwerk, 6 Schleifen (davon ein Teil verpachtet). Diese Schleifen bildeten eine Zeit lang einen Zankapfel zwischen Ks. Friedrich III. und den damaligen Besitzern Ott Schaffoltinger und seiner Schwester Hausfrau des Köllnpeckh. An der Stelle, welche früher Mühle und Schleifen einnahmen, steht heute das Objekt XII der Steyr-Daimler-Puch AG. 28 Als die Stadt im Jahre 1490 die Mühle kaufte, erhielt sie von Friedrich III. die Erlaubnis, „dieselb mul nach notdurft zu der werer mit gemewr zurichten pawenn“. Die Stadt ließ dieses Privilegium nicht ungenützt, sondern gestaltete diesen Landzipfel am Zusammenfluss der beiden Flüsse zu einer Bastei aus, die auf keiner älteren Stadtansicht fehlt. Der Müller zwischen den Brücken war im Jahre 1629 in einen Prozess verwickelt, der uns heute ausgesprochen lächerlich anmutet, damals aber durchaus ernst genommen wurde und so ein Licht auf den Schnüffler- und Angebergeist jener Zeit wirft: Die Zunft hatte ihn vor demMagistrat verklagt, dass er Zauberei treibe, damit das Mahlen besser gelinge und er gestand auch ein, er habe ober der Tür zur Mühle ein Holz auf gesteckt, welches von einem Holunderbaum sei, worin ein junger Bienenstock zum ersten Mal geschwärmt habe. Die Müllerzunft wollte ihn für untüchtig erklären und aus der Gesellschaft ausstoßen, aber das Stadtgericht verurteilte ihn nur zu einer Strafe von 50 RT und zur Ausstellung eines Reverses an die Zunft, dass er sich künftig keines selchen Zaubermittels mehr bedienen wolle.29 In der Faschingsnacht (20.2.) 1613 schwebte die ganze Stadt in höchster Gefahr, durch ein Feuer, das plötzlich in der Mühle ausgebrochen war, verursacht durch eine Glut, welche die Schleifer unverwahrt hatten stehen lassen. Die Gefahr war umso grösser, als das Ennstor zugleich Pulverturm war, die Leute besonders fest schliefen und auch wegen der Faschingstage nicht sehr geeignet zum Löschen waren. Zum Glück beschränkte sich jedoch das Feuer auf die Mühle.30 In den Jahren 1727 und 1824 brannte sie ebenfalls ab. 1 OÖUB IV/56: Steyr, 13.2.1287 Marquart Preuhafen verzichtet gegen Hzg. Albrecht von Oest. auf eine strittige Mühle zu Steyr: „super molendino sito sub castro in Styra“. — Preuenhuber, S. 23: gest. 1302. 2 Ebda. 3 Preuenhuber, S. 89: Wolfgang Pandorfer, Sohn des Merth P., der 1432-1450 Kastner- oder Rentmeister der Herrschaft Steyr war, und der Dorothea, die hernach den Sigmund Schaffoltinger geheiratet hat, ist gest. 1509. 4 Preuenhuber, S. 150. 5 Ebda und S. 115. 6 Ebda u. S. 120: Sigmund, Sohn des Hanns, und der Barbara, Stadtrichter 1466, 1467, 1473, gest. 9.10.1474, 1. HF Dorothea geb. Händlin, gest. 23.12.1464, 2. Elisabeth, später Weidtnerin, gest. 1501. — Pantz, Grabdenkmale III, S. 38. — Franz Kappenfuß „der hat mit Recht die von Steyr angesprochen um die Mühl zwischen den Brucken, die sein Aehnl Sigmund von Herrn Georg von Stain erkaufft hat; hat aber nichts erhalten, 1536.“ Graz. 7 Kaufbrief Nr. 4006: Schreiben Ks. Friedrich III v. 18.3.1478 an die Stadt: „Wir emphelhen ew ernstlich vnd wellen, daz ir ew der mul vnder vnnser statt Steyr gelegen, so weilent Sigmund Kappenfues inngehabe hat, mitsambt der sleyffen daselbs, so etwann des Pandorffer gewesen seinn, zu vnsern hannden innemet vnd vns auf unser verrer gescheft vnd beuelhen innhalltet.“
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