Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

173 Ennstor Ennstor 173 1525—1773 1773—1846 Stadt, u. Z., u. V. Stadt, ohne Nummer Gemeine Stadt 1 1489—1864 Der sehr solid gefertigte Torturm sperrte die Stadt gegen die untere Ennsbrücke ab. Er ist uns noch in Photographien und Gemälden erhalten, da er besonders durch seine der Enns zugekehrte Seite, die dem Ankömmling zuerst sichtbar wurde, dazu genügend Anreiz bot. Sie zeigte zwei geharnischt Ritter mit offenem Visier; jeder hielt einen Schild und eine Fahne, der eine mit Österreichs Farben, der andere führte auf seiner gelben Fahne und im Schild die Bezeichnung „F III“. Darüber deutete die Jahrzahl 1489 auf die Vollendung des Turmes. Von der Stadtseite grüßten neben dem Panther der österreichische Adler und der Doppeladler mit der Bezeichnung „F III“ herab. Über die Bedeutung der beiden Ritter wurde viel gemutmaßt: a) Pritz glaubt, es solle damit irgendeine nicht überlieferte Begebenheit vom Turnier in Linz vom Jahre 1489 festgehalten werden. 2 b) Andererseits gibt Pritz die Meinung Dritter wieder, die aus den Farben der Fahnen und Schilde die Gestalten des Kaisers Friedrich III. und seines Sohnes Maximilian I. erkennen wollen, welcher Meinung man sich heute allgemein angeschlossen bat. c) Einige halten sie für bloße Schildhalter. d) Die Anhänger der Gründungssage glauben darin eine Beziehung zu jenen dort erwähnten zwei sich streitenden Brüdern (Rittern) zu erkennen. Wie dem auch sei, die beiden Ritter haben jedenfalls die Steyrer Bürger allezeit beschäftigt, man wollte sie auch nach Abbruch des Tores nicht missen und malte sie deshalb auf das angebliche Mauthäuschen in der Haratzmüllerstraße. Als sie dort den Unbillen der Witterung schon fast gänzlich gewichen waren, ließ sie die Stadtgemeinde in jüngster Zeit (April 1949) von der Meisterhand Herrn Prof. Götzingers am spitzbogigen Tor des Aufganges zum Schlossberg (wahrhaftig ein geeigneter Platz, der sie voll zur Geltung kommen lässt!) neuerdings erstehen. 1727 und 1824 abgebrannt. 1 Pritz, Steyr I, S. 16. 2 Ebda.

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