Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

16 wäre bei Angabe der Lage des Hauses, wie einige Kaufbriefe aus dem folgenden Jahr (H. 159-162) beweisen, die Lage im Burggässel nicht vergessen worden. Ich glaube daher, dass nicht das H. 159, sondern das H. 185 das Verkaufsobjekt ist; von diesem Haus ist ebenfalls seit 1541 ein Burgfriedsdienst (allerdings von 2 fl) zum Spital (Flößerzeche) bezeugt; „Hermann auf der Mauer“ wäre demnach nicht auf H. 158 sondern auf H. 156 gesessen, der Beweis gilt dann nicht für Punkt 1, sondern für den folgenden. Weiters führt Berndt zur Unterstützung dieses ersten Punktes einen Beweis an, den ich schon kurz im Zusammenhang mit H. 85 angedeutet habe: Nicht allein die ungleich profilierten Kragsteine rechts und links des renaissancenen Haustores, sondern auch die Höhenunterschiede der Fensterunterkanten im 1. Stock rechts und links des Tores weisen darauf hin, dass jener kleinere Teil des Hauses erst später hinzugefügt wurde. Nun schließt Berndt folgendermaßen: Der größere Teil des Hauses, nach dessen Vorbild der Anbau geschah, stand schon zu der Zeit, als das Tor, das Berndt an dieser Stelle als Sperre der Enge vermutete, noch stand. Die Existenz dieses Tores ist für ihn gegeben aus der Notwendigkeit der Lage (Austritt des einzigen Straßenzuges aus der Siedlung ins Freie) und aus der bei Preuenhuber erwähnten Bezeichnung des Hauses 85 mit „Haus unter dem Gewölb“. Die Annahme aus der Lage ist möglich, aber nicht unbedingt notwendig, da die Siedlung ohnehin schon 2 Ausgänge besaß (Steyrtor und Schlossturm mit Brücke über den Graben). Der Ausdruck „Gewölb“ weist durchaus nicht eindeutig auf „Torgewölbe, Stadttor“ hin: Derselbe Preuenhuber, der auf S. 6 den oben genannten Ausdruck im Zusammenhang mit H. 85 gebraucht, berichtet auf S. 41: „Hannss der Panhalm ... haben verkauft ihre Behausung zu Steyer, genannt das Gewölb, Ulrich dem Kürschner“ und auf der gleichen Seite verwendet er dasselbe Wort in einem andern Sinne: „Gedachte Spital-Kirche ist erbaut über einen grossen Gewölbe und Keller“; derselbe Sinn liegt auch einer Ausführung auf S. 73 zugrunde: „Davon befindet sich in gemainer Stadt-Brief-Gewölb nichts“. Und dass mit dem Ausdruck „Gewölb in der Enge, da man auf dem Ölberg gehet“ nur der gewölbte Durchgang vom Ölberggässchen zur Enge gemeint sein kann, habe ich bei H. 84 erörtert. Der Ausdruck „Haus unterm Gwölb“ steht zudem durchaus nicht vereinzelt da. Im StB 1543 wird das Haus in der Badgasse, das später mit dem anderen an der Eisengasse zum großen Madlsederhaus (H. 133) vereinigt wurde „haus vnderm gwelb“ genannt, im RP 1670 erscheint das H. 79 als „Haus vndter dem Schwibbogen“, eine Benennung, die in einer uns näher liegenden Art ausdrückt , was auch die andere meint: Bogen, Schwibbogen. Tatsächlich stoßen beide Häuser an kleine Gässchen, die durch mehrere solch schmaler Bogen überwölbt sind. Niemand wird an diesen Stellen ein Stadttor vermuten. Dasselbe gilt schließlich in Analogie auch vom H. 85 das seinen Namen von dem etwas mächtiger und breiter ausgefallenen Schwibbogen und nicht von einem Tor erhalten hat. Auffällig bleibt die Tatsache deshalb noch immer: An die Dunkelapotheke (der Bau mit der schönsten spätgotischen Hofanlage von Steyr), ebenfalls wie H. 85 am Ende des Straßenzuges einer kleinen befestigten Siedlung (Innersteyrdorf) gelegen, ein Bau, der ebenfalls wegen seiner breiten Fassade aus den übrigen Bürgerhäusern heraussticht, dessen 1. Stock auch auf Konsolen vorkragt - an dieses Haus (links vom Haustor) war das Brittingertor angebaut, das erst 1834 abgebrochen wurde. Man setzte daraufhin die an das ehemalige Torgebäude anstoßende Hausmauer des Hauses Kirchengasse 16 etwas zurück und ergänzte die Fassade im Stile des alten Gebäudeteiles, was heute nur mehr an der Verschiedenheit der Konsolen rechts und links des Haustores erkennbar ist. Darf man, ja, muss man hier einen Analogieschluss ziehen oder liegen hier gleiche Wirkungen vor uns, die dennoch verschiedene Ursachen haben? Von einem „Vorbild-Sein“ unseres zur Diskussion stehenden Hauses für die Lösung der Dunkelapotheke kann keine Rede sein, denn der Anbau muss ja schon zu einer Zeit vor sich gegangen sein, aus der uns nicht allzu häufige Nachrichten überkommen sind: 1345 wird das „Haus unterm Gwölb“ Ulrich dem Kürschner verkauft, damals bestand der Torbogen, also auch der anschließende Trakt des Hauses schon. Das Renaissance-Tor wurde nach meiner Meinung bei einer anderen Gelegenheit aufgeführt. Bleibt noch die Erklärung, warum die beiden Fassadenteile differieren: Zwei Möglichkeiten stehen offen. Entweder ich nehme mit Berndt, jedoch noch innerhalb der Mauer, an, dass dieser Teil des Hauses zur Zeit der Urstadt noch nicht gestanden hat, dann wäre hier ein für mittelalterliche Verhältnisse ziemlich großer Raum in der Mauer frei geblieben, andererseits wäre die besonders starke Mauer (jetzt) inmitten des Hauses gerechtfertigt. Oder ich halte in Analogie zur Dunkelapotheke am ursprünglichen Bestehen des fraglichen Gebäudeteiles fest und erkläre die spätere

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