Bis zum Abbruch der Ennsringmauer schloss sich am Ennskai das Zwingergärtchen GP 172 an. 27 Hochgiebeliges Haus. Wahrscheinlich 1522 abgebrannt. Dienst siehe Anm. 2. 1 Fam.-Gesch. siehe H. 141. — Preuenhuber, S. 233: In des „Veit Pfefferl Hauß, jetzo die Rethlhamerische Behausung im Grümborth“, predigte Johann Hut die wiedertäuferische Lehre am Sonntag 16.6.1527. Der Rat sperrte die Teilnehmer ein. Veit Pfefferl, Wolfgang Wiersing, Bäcker und Leonhardt Köberer standen sogleich davon ab, während viele Handwerker an der ketzerischer Lehre festhielten und in einem Prozess hart abgeurteilt wurden. — Pritz, Steyr I, S. 20: 1527 übergibt Veit Pfefferl sein Haus mit allem Zugehör im Grünmarkt dem Spital zum Nutzen der Armen zur Sühne, dass er in Verdacht gestanden, ein Wiedertäufer zu sein. 2 Urbar Spital 1541, Bl. 8: „Augustin Praun, fleyschhakher vnd hausfrau Margreth dienen jarlichen von der behausung in der Stat vnnd Grimorth an der vunderzeil zwischen Bernhart Hämbl vnnd Jorgen Khölln heüser gelegen zu vnser lieben frauen tag der dienst zeit nach laut irer verschreibung von 200 pf d haubtsuma 8 pf.“ —Wenn man zugibt, dass diese beiden Angaben (Anm. 1 und 2) sich auf dasselbe Haus beziehen (was durchaus einleuchtet, denn die 200 pf d Hauptsumme sind nichts anderes als der Wert, mit dem das Haus noch 1543 in der Einlage stand, so gibt es hier einen offensichtlichen Widerspruch zu klären. Das zur Zeit Preuenhubers „Rethlhamerische Hauß“ ist das H. 123, während der angegebenen Lage nach das im Urbar 1541 zinsbar erscheinende Haus nur das H. 125 sein kann. (Khöll H. 126, Hämbl H. 124) Wenn auch Preuenhuber sonst im Großen und Ganzen zuverlässig ist, kann er sich doch hier um 2 Häuser geirrt haben, zumal ja zu seiner Zeit auch die Augenzeugen dieses Geschehnisses nicht mehr lebten. Für das Haus 125 spricht außerdem, dass es ein altes Fleischhackerhaus ist, dass der Fleischhacker Praun Augustin noch 1543 als Inwohner aufscheint, gegen das H. 123 die niedere Angabe von nur 100 fl im StB von 1543. Ich schenke daher der älteren Quelle den Glauben und lasse mich auch nicht irreführen von dem bei H. 123 im GB 1833, Bgn. 46 angeführten Burgfriedsdienst zum Spital, der aber vom Stadel in der Schönau geleistet wurde und außerdem in dem verschwindend kleinen Betrag von 4 kr 4 d, der niemals dem höchsten Dienst, der, soviel mir bekannt ist, je in Steyr gestiftet wurde (8 pf d) gleichkommen kann. 3 StB 1543, Bl. 16'. 4 StB 1567, Bl. 19. —Test. d. Juliana, Hannsen Zweckmairs HF v. 7.5.1577: 1. Ehewirt Hanns Fuxjäger. Das Haus ist ihr laut Dotationsbrief v. 6.6.1575 eingeantwortet worden, es soll bis zur Vogtbarkeit ihrer Kinder Juliana und Hanns ihrem 2. Ehewirt, dann aber den Kindern gehören. 5 RP 1578/125: Hausschätzung: 800 fl. 6 Siehe H. 126, Anm. 4. — Test. d. Hanns und der Salome Zweckmayr v. 24.5.1617. Recipr. Dotation, geöffnet 23.8.1618. — Hausmarke (ZH) ist im 1. Stock rückwärts auf einem Wohnungstürstock. 7 StB 1620, S. 51. — Georg war der Sohn d. Sebastian und d. Barbara Wernberger, siehe H. 12. — Totenreg. I: seine HF gest. 18.10.1620, 46 Jahre alt. 8 Stb 1635, S. 39 — Beichtreg. 1652, Nr. 18. 9 H.-Beschr. 1669, Nr. 48: aufrecht und bewohnt. 10 RP 1670/45/7.2.: „Susanna Hackhin hat ihr Haus im Grimborth dem Hannß Khönig verkauft“. Rat. — RP 1670/46'/7.2.: Bgr. auf das HW gegen 6 fl Bg.-Geld. 11 RP 1690/12/14.1: Bg.-Eid. —StB 1695, S. 30. 12 RP 1708/14'/30.1. — Bgr.-Verl. 3705/6: Grabmer, Furhknecht bei Hannß Stadlmayr, Bgr. auf das Fuhrwesen gegen 4 fl Bg.-Geld. Kauft das Pitgoische Haus im Grimort. — StB 1735, Nr. 100. 13 RP 1743/193'/8.7. u. RP 1743/239/30.8.: Kramer, gewester Hoffleischhacker zu St. Florian, Bgr. gegen 6 fl Bg.- Geld und 200 fl Depositengeld, muss sich Innerhalb eines Jahres häuslich ankaufen. Kauft das Simon Kramerische Haus von den Kreditoren. — Ther. Rekt. Nr. 86: 1800 fl. 14 RP 1749/9'/10.5.: Kammerhofer, Fleischhacker zu Mauthausen, Bgr. gegen 6 fl Bg.-Geld. — RP 1750/94/22.5.: Bg.-Eid. — Ther. Rekt. Nr. 86: 1800 fl. 15 RP 1760/88/11.4. — Bgr.-Verl. 3757/8: Bgr. gegen 10 fl Bg.-Geld. — GB 1773, Bl. 91. 16 GB 1773. — Inst. II/342: Kauf-V. v. 8.2.1784 zwischen den Ignatz Wurmischen Gläubigern als VK und Wolfgang Derfler, Fleischhacker in Sierning im Namen seines Sohnes Franz, Haus samt radizierter Gerechtigkeit. Mag.-Bew. 14.12. Bgr. gegen 10 fl Bg.-Geld. — GB 1833, Bgn. 44., dem alle weiteren Besitzer entnommen sind. 17 Gew.-B. II/795: Kauf-V. v. 10.2.1813, lebenslängliche freie Wohnung und Benützung für den VK. Mag.-Bew. 24.2.1813. 18 Gew.-B. III/216: Kauf-V. v. 5.8.1819, Übergabe bereits geschehen. Mag.-Bew. 14.8.1819. 19 Gew.-B. III/651: Heirats-V. v. 5.6.1823. Mag.-Bew. 14.6.1823. 20 Gew.-B. IV/913-914: Einantw. v. 27.2.1835/Nr. 541 nach dem Tod der Caroline. Mag.-Bew. 2.7.1835.
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