11 Werken eingenommen. Hochterrassen sind der Tabor und die Hohe Ennsleite, während das Eisenfeld (Josefstal, Karolinental, das Niveau der alten Fabrik) noch dem Alluvium angehört. 1 Zur leichteren Ortsangabe hat man eine weitere Untergliederung vorgenommen: Demnach heißt der Streifen zwischen Enns und Stadtplatz „Erste Niederterrassenlehene“, das Plateau des Stadtplatzes „Erste Nieder(oder Sub)terrassenflur“ (290 m über demMeeresspiegel)2, der Streifen zwischen Stadtplatz und Berggasse „Zweite Subterrassenlehne“ und das Plateau, auf dessen östlicher Kante Berggasse und Promenade laufen „Zweite Subterrassenflur“ (308 m). Um meine Ausführungen anschaulicher zu gestalten, habe ich die Niederterrasse im Schnitt schematisch dargestellt, ohne mich aber an die Größenverhältnisse zu halten. (Schematische Darstellung) Bei näherer Betrachtung des Geländes fällt außer dieser Terraingliederung noch eines ins Auge: Weder die erste Subterrassenflur noch die beiden Lehnen behalten eine gleiche Breite von Zwischenbrücken bis zum Neutor bei. Während an der Spitze des Mündungssporns die 1. Subterrassenflur kaum einige Meter Raum hat, weitet sie sich gegen Süden zu linsenförmig aus um sich am Ende des Grünmarkts wieder zu verengen. Das wäre nun an sich nichts Auffälliges, wenn sich nicht die Häuser der Enge, Stadtplatz und Grünmarkt, beinahe möchte ich sagen sklavisch, an die Lehnen halten würden, gleichgültig, ob die Subterrassenflur schmal oder breit ist. Dies ist das Beispiel einer „Konformität von Stadtgelände und Stadtgrundriss“,3 wie wir sie selten in diesem Maße finden werden. Das Gelände ist eben ganz besonders günstig, d.h. es spricht eine deutliche Sprache für jemanden, der ein helles Ohr dafür besitzt. Aber gerade dadurch ist es für Steyr, da noch dazu die schriftliche Grundlage fehlt, nicht mit absoluter Sicherheit zu behaupten, ob sie zur Kategorie der „gegründeten“ oder „gewachsenen“ Städte zählt. Gantner wehrt sich gegen diese beiden Ausdrücke und behauptet, eine gewachsene Stadt sei nur eine „planimetrisch unregelmäßig angelegte Stadt mit bewusster Anlehnung an das Gelände und andere gegebene Umstände“.4 Wendet man diese Definition auf Steyr an, so wird man nicht übersehen, dass ja gerade das Gelände hier keine Unregelmäßigkeit forderte und da „die Unregelmäßigkeit (durch die gotischen Baumeister) nicht gesucht wird“,5 fällt dieser Unterschied zur „gegründeten“ Stadt weg. In ihrem konsequenten Festhalten an dem Prinzip, die Häuser nur an die Lehnen zu bauen, sowie in der Anordnung der Gässchen und Straßen macht die Stadt freilich den Eindruck einer planmäßig angelegten Stadt, aber sind wir deshalb berechtigt, schon am Beginn der Siedlung eine feste Planung anzusetzen? Für die Kaufmannssiedlung, die ja die „Urstadt“ war, gab es wohl keine andere Möglichkeit als die eines Straßendorfes. Wenn Hammer behauptet, „die Städte des deutschen Heimatbodens hingegen (im Gegensatz zu den ostdeutschen Kolonistenstädten) sind durchaus natürlich gewachsen wie das Dorf“ (zumindest bis zur Renaissance); außerdem sei an terrainmäßigen Bedingungen für mittelalterliche dorf- und marktartige Ansiedlungen nur ein Gesetz bestimmend „die Häuser an die schon vorhandenen Wege zu stellen“,6 so ist der erste Grundsatz für unsere Städte zu allgemein ausgesprochen (so ist z.B. Bruck an der Mur ganz sicher urkundlich nachgewiesen eine planmäßige Neupflanzung aus dem Jahre 1263),7 letzterer jedoch sicherlich voll gültig. Da man in der „Urstadt“ der bereits vorhandenen Landstraße gefolgt war, warum hätte man nach Erweiterung der Stellung plötzlich dieses Prinzip aufgeben sollen? Jenes Prinzip, das doch auch noch den andern großen Vorteil bot, dass die Bauparzellen keine wesentlichen quantitativen und qualitativen Unterschiede aufwiesen. (Die später überbreiten Häuser sind durchwegs Zusammenlegungen mehrerer Hausparzellen). 1 Moser, Geographie, S. 341. 2 Weschta, Bürgerhaus, S. 75. 3 Moser, Geographie, S. 342. 4 Gantner, Grundformen der europäischen Stadt, S. 21; zit. bei Biberschick, Krems, S. 127. 5 Brinckmann, Stadtbaukunst, S .31 6 Hammer, Innsbruck, S. 65. 7 Wagner, Häuserbuch, S. 9.
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