Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

Anamäus Johann Joachim u. N. geb. Händl 23 Heirat ?—1630 Doktor med. Anamäische Gläubiger 24 Krida 1630—1635 Plautz Martin Ernst 25 Kauf 500 fl (800 fl) 1635—1644 Handelsmannb Cölestinerinnen 26 Kauf 1900 fl (800 fl) 1644—1656 Vereinigung: 1. Bis 4. Haus Cölestinerinnen 1656—1784 Religionsfond 27 1784—1786 Gem. Stadt 28 Kauf 2700 fl 1786— Hausgärtl GP 212.29 Die Cölestinerinnen (so benannt nach der Farbe ihres Mantels, coelestinus = himmelblau, auch Turchinen nach dem italienischen turchino = türkisfarben, auch Annuntiaten nach annuntiatio = Verkündigung) kamen durch die verwitwete Kaiserin Eleonore nach Steyr. 30 Von Pontarlier stammend, wo ihnen die Franzosen vor der Eroberung der Stadt im Jahre 1639 freien Abzug gewährt hatten, kamen sie nach einem kurzen Aufenthalt in der Schweiz auf Einladung der Kaiserin 1643 nach Wien, wo sich jedoch wegen der Gegnerschaft nicht zu halten vermochten. 31 Nachdem die Kaiserin durch Kauf des großen Plautzischen Hauses den Grund für die Niederlassung ihrer Schützlinge gelegt hatte, fanden die Nonnen eine große Wohltäterin in der Freifrau von Eyppin, welche nach Steyr kam und um die Aufnahme ihrer Tochter in das Kloster ersuchte. Sie spendete 12.000 fl mit der Bestimmung, von den jährlichen Interessen dieses Kapitals ein eigentliches Klostergebäude zu errichten. Sie war es auch, die das angrenzende Hofmannische Haus um 708 fl erkaufte. Am 24.7.1662 fand die feierliche Grundsteinlegung für das Kloster statt, 1670 war es vollendet und wurde am 13.7. eingeweiht. Die jetzige Gestalt erhielt das Kloster erst nach dem großen Stadtbrand von 1727, in dem es ein Raub der Flammen wurde, nur dar Keller mit den Weinfässern war verschont geblieben. Dennoch wurde über dem Steinportal Berggasse Nr. 8 das Jahr dar ersten Vollendung festgehalten, während unter der barock geschwungenen Protalüberdachung das Steyrer Wappen und die erste Hausnummer (96) zu sehen sind. Das Aussehen der Häuser vor dem Bau des Klosters vermitteln uns die alten Stadtansichten. 1 Siehe H. 177, Ann. 9. — Preuenhuber, Historia Austnae Superioris, S. 418: Ein Reinprecht von Walsee war von 1386 bis 1422 Landeshauptmann, Hofmeister und eine Zeitlang auch Burggraf von Steyr und Hauptmann zu Enns. — Es wäre also durchaus möglich, dass er derjenige war, auf den in dem genannten Kaufbrief Bezug genommen ist. In der beigegebenen Karte des Besitzes des Walseer bei Döblinger: „Die Herren von Walsee“ fehlt jedoch dieses Haus in Steyr, obwohl sonst der städtische Besitz auch verzeichnet erscheint. 2 StB 1567, Bl. 15'. 3 RP 1575/323/25.: „... hat im Jänner des Khassperger khirsehner hauß erkhaufft“. Er möchte nun mit dem „hintern stockh, so er in solcher behausung bauen zulassen vorhabens, auf die statmaur zefahrn“ bewilligt haben. Eine Beschau wird deshalb angeordnet, ihm außerdem der Garten am Schlossberg bewilligt. —Nicht uninteressant ist es, einerseits bei dem protestantischen Preuenhuber, andererseits beim katholischen Lindner nachzulesen, was sie zum Tod des eifrigen prot. Stadt Schreibers Häber, zu berichten haben und dann Rückschlüsse auf ihre sonstige „objektive“ Darstellung zu machen. — Preuenhuber, S. 330: 1601 starb der seit 1562 in Steyr gewesene Stadt Schreiber Melchior Häber „... ein sehr emsig und unverdrossener ernsthafter Mann, der gemeiner Stadt and Eisencompagnie in dero vielfältigen wichtigen Geschäften sowohl zu Hauß als in Absendungen nach Hof, sonderlich auf Land Tägen und anderen der Stände und Städte Zusammenkünfte trefflich wohl und mit besondern Nutz und Ruhm vorgestanden.“ Außerdem rühmt er seinen geschickten, sinnreichen Verstand und seine gute Beredsamkeit, gibt allerdings nebenbei auch zu, dass er „als eifriger Mann, bei angefangener Religions-Reformation beim Landts-Hauptmann und ander Orts etwas verfeindet“ war. „Das Hauß am Berg, nechst dem Schloss“ ist von ihm erbaut (?) und aufgerichtet worden. — Lindner, S. 51: (1601) „Melchior Heber, archigrammaticus Styrensis repub., homo pessimus, haereticus et osor catholicorum, qui post quam hoc officium 36 annos peregisset, his temporibus ad manes inferos obivit.“ 4 RP 1608/25/27.2.: Das Höberische Haus wird laut Schreiben des Eisenobmanns auf landeshauptm. Befehl den die Stadt „verlassen“. — RP 1608/84/13.6.: ausgenommen der „Aussgang auf die Wöhr und Eingang im Thuen“. b Sensen

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