Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

8 Die Angaben der ersten Zeile drücken aus: Links die Gassen- und Haus-Nr. im Jahre 1950, in der Mitte jede Sonderbezeichnung, die das Haus irgendwie aus der Reihe der übrigen Bürgerhäuser heraushebt, den Hausnamen (bei Gasthäusern, Apotheken), die Verwendung als städtische Gebäude (Nachrichterhaus, Rathaus, etc.). Steht die Sonderbezeichnung in Klammer, so hat sie gegenwärtig keine Gültigkeit mehr, z.B. H. 164, „Gasthaus zum goldenen Stück“ hatte nur bis 1871 die Eigenschaft eines Gasthauses. Rechts die laufende Nummer des behandelten Hauses, deren Übersicht auf dem Plan 1826 ersichtlich ist. Darauf folgen dann die alten und die neuen Ortsbezeichnungen und Nummerierungen, die das Haus im Laufe der Jahrhunderte im städtischen Gemeinwesen trug. Daran schließt der statistische Teil: die vor manchem Namen stehenden Zahlen zeigen, durch wie viele Generationen das Haus im Besitz ein und derselben Familie blieb. Töchter habe ich unter die zweite Generation aufgenommen, wenn sie sich verheirateten. Gaben sie das Haus wieder an ihre Kinder weiter, so ergab sich vor ihrem Namen die Generationsziffer „1 bzw. 2“, d.h. als Tochter der vorhergehenden Besitzer gehört sie der zweiten Generation an, als Stammmutter eines neuen Geschlechtes jedoch der ersten. Dann folgen die Hausbesitzer. In der Orthographie halte ich mich an die häufigste Schreibweise eines Namens und bringe eventuelle Abweichungen in Klammer. Namen von Hausbesitzern, die nicht ganz sicher in die Reihe hineingehören, sind mit einem Fragezeichen versehen. Die nächste Rubrik zeigt die Besitztitel, unter denen das Haus erworben wurde (siehe Kapitel), dann folgt der Hauswert, bei dem zu unterscheiden ist, ob es der Wert ist, der der Steuerbemessung zugrunde liegt oder der damalige Verkehrswert, der in Kaufbriefen, Testamenten, Verlassenschaftsabhandlungen angegeben ist, wobei die Differenz zwischen beiden Werten ganz beträchtlich sein kann. Ich habe zur besseren Unterscheidung der StB - Werte, die ja immer nur zu jenen Zeiten, wenn sie „rektifiziert“ wurden (eine solche Rektifizierung muss vor 1648 stattgefunden haben, dann erst wieder unter Maria Theresia), mit dem Verkehrswert übereinstimmten in Klammern gesetzt, die wirklich für das Haus bezahlten Preise jedoch ohne Klammern belassen. Als nächstes reiht sich die Zeitangabe an. Es ist mir nicht in allen Fällen gelungen, jedes Mal den genauen Zeitpunkt des Besitzwechsels festzustellen. Alle Jahreszahlen in Klammern heißen, dass der Besitzer in diesem Jahre in einem StB, RP oder einer anderen Quelle belegt ist, ohne dass damit gesagt wäre, dass er in diesem Jahre seinen Besitz angetreten oder aufgegeben hat. Die nicht eingeklammerten Jahreszahlen sind die belegten Daten der Besitzänderungen. In der letzten Spalte habe ich die Berufe der Hausbesitzer eingesetzt. Bei Händlern mit spezieller Angabe der Warengattungen, die besonders in den StB des 16. Jhdts. mit großer Genauigkeit aufgezählt sind. An den statistischen Teil schließen dann je nach Quellenlage Nachrichten über Gärten, radizierte Gewerbe, Dienste (wenn bei ihnen jede nähere Angabe fehlt, wurden sie bis zu ihrer Aufhebung in der Mitte des 19. Jhdts. fortgezahlt) und bau- und kunstgeschichtliche Bemerkungen. Bedingt durch die schematische Form hat sich ein Gutteil des Lokalkolorits in die Anmerkungen geflüchtet, die ich aus diesem Grunde nicht zu übersehen bitte. Dort finden sich nicht nur die genauen Quellennachweise, sondern auch Familiengeschichte1, Bürgerrechtsverleihungen, Anekdoten, Inschriften auf Grabsteinen, Hinweise auf den Vermögensstand (die verschiedenen Arten des Totengeläutes als Gradmesser), Herkunft eingeheirateter Gesellen, Inwohner, die später als Hausbesitzer desselben Hauses aufscheinen usw., kurz, alles, was dem starren Schema Fleisch und Blut verleiht, und eigentlich genau so „Text“ ist, wie das Vorhergehende. 1 Die Familiengeschichte von Besitzern mehrerer Häuser habe ich jeweils nur im Zusammenhang mit dem bedeutenderen, größeren Haus, das meist auch das Stammhaus der Familie ist, gebracht und sonst darauf verwiesen.

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