Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

5 wirklich fragen, ob dann das Prädikat „urbs“ 1170 wirklich nur auf die als sicher anzunehmende Befestigung zurückgeführt wird. Ich sehe jedenfalls keinen Grund, den 1180 als Zeugen auftretenden „Olricus iudex de Styre“ 1 nicht als Stadtrichter gelten zu lassen. Lahusen findet ihn erst im 13. Jhdt. gesichert. Wichtig war das Stadtprivileg von 1287 sowohl in wirtschaftlicher als auch in rechtlicher Hinsicht: Wirtschaftlich bestätigt es jene Privilegien, deren Einbürgerung dadurch erleichtert worden ist, dass Steyr im 11. und 12. Jhdt. Sitz der Traungauer war,2 während doch Enns zumindest die gleichen, wenn nicht bessere Vorbedingungen als Stapelplatz für das Eisen besessen hätte. Steyr hat seine Lage flussaufwärts ausgenützt, um das Eisen „abzufangen“. In dem Stadtrecht sind schon die 3 Hauptrechte enthalten, die wir als Säulen der städtischen Wirtschaftspolitik sehen können: 1) Stapelrecht für alles Eisen und Holz, das aus dem Erzberg kommt, wonach jeder, der diese Ware zur Stadt führte, (und der Straßenzwang sorgte dafür) dieselbe den Bürgern 3 Tage zum Verkauf anbieten musste. 2) Das Bannmeilenrecht für den Ausschank von Wein eine Meile im Umkreis der Stadt. 3) Das Gästerecht.3 Es war damit bereits die Entwicklung zur alleinigen Eisenniederlage für das Innerberger Eisen vorausgenommen. In rechtlicher Hinsicht bedeutet das Privileg die Bestätigung der Exemption aus dem Landgericht „infra terminos hofmarchie“, ausgenommen für Fälle, die der Blutsgerichtsbarkeit unterstehen, für die der „waldpot“ („anjetzo Bannrichter“)4 berufen werden muss. Außerdem enthält es das Recht der Wahl des Stadtrichters durch die Bürgerschaft. Fast alle Nachfolger vidimierten das Privileg und erweiterten es noch in dem Maße, dass nach Niederringung der Stadt Waidhofen an der Ybbs als wichtige Konkurrentin mit Hilfe der Landesfürsten (die als Landesherren aus dem Mautamt der lf. Stadt Steyr die Haupteinkünfte aus dem Innerberger Eisen zogen, während ihnen dieselben in dem freisingischen Waidhofen verloren gingen)5 Steyr schon im 14. Jhdt. der alleinige Stapelplatz für das Innerberger Eisen, oder, wie es offiziell hieß „die landesfürstlich privilegierte Niederlagsstadt“ war.6 Darüber hinaus bezeichnete sie sich selbst als „Eisengschmeidhandlungs- und Handwerksstadt 7 die die Erzeugnisse nach Polen, Russland, Ungarn, Türkei, Venedig und ins Reich entsandte.8 Albrecht II. erneuerte zur Belebung des Handels mit Privileg 1347 Juni 10 den aus unbekannten Ursachen aufgehobenen Jahrmarkt acht Tage vor Christi Himmelfahrt.9 Die wirtschaftliche Etappe führte über die Eisenhandelskompanie (1583 gegründet als eine Vereinigung von Bürgern unter Garantie der Stadt zum Zwecke des Eisenverlages)10 zur Innerberger Hauptgewerkschaft (gegründet 1625 als eine Erwerbgesellschaft auf Gewinn und Verlust, die den Betrieb der Radwerke und Hämmer, den Verlag und Verschleiß, übernahm).11 Schon nach drei Jahren trat die Stadt in die Verlagsrechte der sich auflösenden Eisenhandlungsgesellschaft ein.12 Unverständlich oder doch nur durch einen Druck von oben zu begreifen bleibt der Verkauf des Anteils an der Gewerkschaft durch die Stadt um 700.000 fl an die kk priv. Kanal- und Bergbaugesellschaft in Wien im Jahre 1798, also zu einer Zeit, in der die Einnahmen wieder ständig wuchsen. Das Kapital büßte die Stadt bei der Inflation zu Beginn des nächsten Jhdts. ein. 1786 wurden die kleinen privatenWerkstätten vom Staat aufgekauft, und einer kk FeuergewehrFabrik-Lokal-Direktion unterstellt, die nur Armaturteile herstellte. Daneben war 1840 der 1 OÖUB I/185. 2 Bittner, Eisenwesen S. 525. 3 Below, Städtewesen, S. 110. 4 Preuenhuber, S. 36. 5 Bittner, Eisenwesen, S. 525 ff. 6 Bittner, Eisenwesen, S. 529. 7 Bericht an die Visitationskommission, Beilage zur Häuserbeschreibung 1669. 8 Kaser, S. 114. 9 OÖUB VII/25. 10 Bittner, S. 607. 11 Pantz, Innerberger Hauptgewerkschaft, S. 22. 12 Pantz, Innerberger Hauptgewerkschaft, S. 82.

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