Ingeborg Krenn - Häuserchronik der Altstadt Steyr

Rad. Wirt- und Leutgebschaftsgerechtigkeit. Die rad. Landkutschergerechtigkeit wurde zufolge Erklärung d. Josef Prandstetter v. 6.7.1874 gelöscht. Von diesem Haus wurde, bezeugt vom Ende des 15. Jh. bis zum Beginn des 17. Jh., amMartinstag ein verzickter Dienst von 15 d an die Herrschaft Steyreck geleistet.27 Im GB 1833 ist jedoch ein verzickter Dienst am gleichen Tag in derselben Höhe zur Gem. Stadt verzeichnet. Die Frage, auf welchem Wege er von der Herrschaft Steyreck an die Stadt Steyr kam, muss ich allerdings offenlassen. Auch die andere Frage, wie das Haus unter die Herrschaft Steyreck gelangte, kann nur mit einer Vermutung beantwortet werden. Darnach wäre dieses Haue und die anderen drei, in der Enge, die ebenfalls der Herrschaft Steyreck zinsen, eine Erwerbung Ulrichs von Kapellen, jenes Mannes, der zusammen mit Konrad von Summerau als Befehlshaber der Nachhut die lange hin- und herwogende Schlacht auf dem Marchfeld am 26.8.1278 zu Gunsten Rudolfs von Habsburg entschied. Der Sieger belehnte ihn für seine Verdienste reichlich, ernannte ihn zum Landrichter ob der Enns, gab ihn seinem Sohn Albrecht als Rat bei seinemWeggang aus den österreichischen Ländern; 1282 Jänner 29 wird in einer Urkunde „Vlricus de Capella capitanvs Stiriensis viuitatis judex prouincialis superioris Austtie“ genannt. 28 Preuenhuber berichtet unterm Jahr 1318, dass „Peter Panhalm, des Peter Sohn, Stadtrichter zu Steyer, ... in seinem Hauß in der Engen allhie, jetzo das Kürnerische Hauß, eine Capellen in honorem St. Annae erbauet ... hat“. 29 Diese Kapelle wird auch erwähnt in einer Garstner Handschrift aus dem 16. Jh., betreffend die Fundationen in Garsten: „Item infra Octuam Corporis Christi ain procession cum VS. mit 12 Priestern von der Pfahrkirchen in die Teurwengerische Capelle, wo üeczo das Himblbergerische Haus (das Garstner Archiv-Inv. Prot. sagt: da derzeit das Kierner- oder Himblbergerische Haus steht) ist, am Oelberg genannt ...“. 30 Schroff erwähnt in seinen Annalen einen Magistratsbericht aus dem Jahre 1605, demzufolge die Kapelle nicht mehr vorhanden war. 31 Das Haus fällt durch seine außergewöhnliche Breite, fast eintönige Front aus dem Rahmen der übrigen Bürgerhäuser heraus, was Berndt dazu veranlasste, in dem Haus das ehemalige städtische Gerichtshaus der ersten Siedlung (siehe Kap. Urstadt) zu vermuten. 32 Interessant ist die Fassade auch in anderer Hinsicht: Der 1. und 2. Stock kragen über Kragsteinen, die durch Bogen miteinander verbunden sind vor. Jedoch sind die Kragsteine rechts und links des sehr mächtigen runden Steinportales mit dem markanten Schlussstein nicht von gleicher Gestalt und es ist wiederum Berndt, dem diese Tatsache zum ersten Mal auffiel; auf die weitreichenden Schlüsse, die er daraus und aus der Wiederholung dieser Erscheinung an der Dunkelapotheke gezogen hat, bin ich im Kap. Urstadt näher eingegangen. Das H. ist 1727 and 1824 abgebrannt. 1 Preuenhuber, S. 41. 2 Ebda. 3 Ebda: Hannß der Panhalm, des Berchtold Sohn (der 1328 gelebt hat), Härtel der Steinreiter, Wetzel, der Wetzel von Aerbing und ihre Hausfrauen haben ihre Behausung zu Steyr, „genannt das Gewelb, zwischen Heinlein des Juden und Friedlein des Goldschmidts Häuser gelegen, samt der Capellen darinnen, Ulrichen dem Kirschner Anno 1345“ verkauft. — Preuenhuber S. 66: Anno 1390 war Stadtrichter zu Steyr Ulrich der Kürschner unterm Gewölb, von seinem Hauß also genannt, das er von den Panhalmen gekauft, anjetzo die Kürschnerische Behausung in der Engen“. 4 StB 1543, Bl. 10'. 5 Urbar der Herrschaft Steyreck 1555: „Anndree Ratman diennt vom hauß vnnderm Gwelb zwischen Vez Pranndtstettner vnnd Wolffganng Weingarttner heuser gelegen zu St. Martin tag bey scheinendter sonne guet alt schwarz Wienner Pfenning 15“. 6 StB 1567, Bl. 12. — StB 1583, B1. 15'. — RP 1574/416/15.2.: Paull Khöberer wurde als Baumeister des Schiffweges zwischen Steyr und Enns verordnet. — Fam.-Gesch. siehe H. 153. 7 StB 1586, Bl. 14'. — Fam.-Gesch. siehe H. 154. 8 StB 1597, Bl. 18. — Test. d. Rosina Khiernerin, geb. Cammerhueberin von Enns, HF d. Christoff Khierner v. 28.9.1626. — Urbar Steyreck 1619-1628: „Khierner Christoff ... vom Hause vnderm Gwelb zwischen Vez Prantstetters vnnd Wolfen Praindhuebers Heuser gelegen ...“. — StB. 1600, S. 34. 9 StB 1635, S. 27. — RP 1630/134/11.9.: Christoph Daninger von Linz bekommt Bgr. (vielleicht ihr Mann ?). 10 StB 1648, S. 15. — StB 1651, Nr. 69 „... ist nunmehr schon völlig der Stat haimbgefallen, sintemahlen es schwerlich so hoch würdt khönnen verkhaufft werden, alß Gföll darauf, 1174 fl 4 ß 8 d“. 11 Beichtreg. 1652, Nr. 59. 12 H.-Beschr. 1669, Nr. 33: aufrecht and bewohnt. — RP 1675/43/4.3: Ansuchen um Steuernachlass.

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