Oberösterreich, 39. Jahrgang, Heft 3, 1989

Städtischer und ländlicher Raum — Versuche der Abgrenzung Infolge der Verstädterung als niemals enden der Prozeß ist die Grenze zwischen Stadt und Land schwer zu ziehen. Entsprechend vielfäl tig und unbefriedigend sind die Versuche hiezu durch Raumforschung und Geographie. Vielfach wird bereits von einem „StadtLand-Kontinuum" gesprochen, also eine Grenzziehung ex definitione verweigert. Die Begriffe „Stadt" und „Land" werden z. B. durch folgende Attribute relativiert: Stadtregion — ländlicher Raum; Ballungs raum — periphere Region; Verdichtungsge biet — Agrarraum; verstädterte (urbane, suboder periurbane) Zone — Entwicklungsge biet, strukturschwaches Gebiet. Allen Begriffsbestimmungen gemeinsam ist das Erkennen der Interdependenz beider Raumkategorien zueinander. Kennzeichen des ländlichen Raumes im Vergleich zur Stadtregion sind — eine geringe(re) Bevölkerungs- und Ar beitsplatzdichte — das Vorherrschen land- und forstwirt schaftlicher Produktionsflächen — eine geringe(re) Industriedichte und das Hervortreten von Industrie mit NiedriglohnBranchen, die das reichliche Arbeitskräftean gebot und die steuerlichen Vorteile aus nützen.^ Diese Kriterien decken sich nahezu wörtlich mit der im oö. Landesraumordnungspro gramm 1979 getroffenen Abgrenzung, wobei hier den Verdichtungsgebieten folgende Schwellenwerte unterlegt wurden: — Mehrere aneinandergrenzende Gemein den mit einer Siedlungs- und Arbeitsplatzdichte von jeweils mehr als 200. — Ein oder mehrere überregionale oder re gionale Zentren als Kern. — Mindestens 50.000 Einwohner. Der ländliche Raum wird als jenes Gebiet de finiert, in welchem die Werte der Verdich tungsgebiete nicht erreicht werden. Inner halb des ländlichen Raumes werden gesondert die Entwicklungsgebiete als jene Regionen ausgewiesen, die einen über durchschnittlich hohen Fernpendleranteil aufweisen, sowie die Gebiete an der toten Grenze. Im „Österreichischen Raumordnungskon zept" 1981 wird der ländliche Raum gleich falls als Gebiet definiert, in dem gewisse Kri terien der Ballungsgebiete nicht vorhanden sind. Innerhalb des ländlichen Raumes wer den jedoch die vielfältigsten Differenzierun gen vorgenommen. Je nach Problemlage können Typisierungen hinsichtlich des Natur raumes, der Land- und Forstwirtschaft, der Eignung für Industrie und Gewerbe oder für die Erholung, der Umweltbelastung, der in frastrukturellen Erschließung und vieler an derer Kriterien erfolgen. Aus der Sicht der Raumordnung sind die be deutendsten Kriterien jene, welche sich aus der Nähe/Ferne bzw. Erreichbarkeit der Stadtregion bestimmen lassen. Entwicklungsschwäche in wirtschaftlicher bzw. infrastruktureller Hinsicht stehen im di rekten Zusammenhang mit der Erreichbar keit der Zentren. Aus diesem Grund ist es auch erklärtes Ziel der Raumordnung, regionale Disparitäten durch den Ausbau der Infrastruktur abzubauO.ö. Landesraumordnungsprogramm Verdichtungsgebiete Ländlicher Raum Entwickiungsgebiete i X Urfahr-U ' Rohrbach' ^ \Freistadt V/ Schärding Eferding Grieskirchen raunau ,r Vöcklabruck ^ Kirchdorf Gmunden Verdichtungsgebiet Linz Verdichtungsgebiet Steyr Verdichtungsgebiet Wels Verdichtungsgebiet Oberes Trauntal Verdichtungsgebiet Vöckla-Ager Ländlicher Raum Entwicklungsgebiet Ennstal Entwicklungsgebiet Mühlviertel Entwicklungsgebiet Oberes Innviertei Entwickiungsgebiet Sauwald 0 5 10 20 30 40 50 k m Staatsgrenze Hi-ti-Ht- Landesgrenze Bezirksgrenze Gemeindegrenze

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