Oberösterreich, 39. Jahrgang, Heft 2, 1989

Karte des Obertagegeländes vom Dürrnberg bei Halleln mit Grubenriß, Landesgrenze und Grubenfeidgrenze auf bayeriscfiem Gebiet. Abb. i (koiorierte Zeichnung) aus der Handschrift „Gehorsame Relation über die im Monathe September 830 vorgenommenen Befahrungen der Saizberge Haiiein und Berchtesgaden". Bibliothek der Österreichischen Salinen AG. — Foto: Hofer, Bad Ischl 1 J - f"" »• : '{ ^ * . * -«Cir'?#! ff S. srW-ff :i. j£4"4 [r "CSi- - " -? //,r/W 11 / %' : .,,, / c' /ftmt-r .(/((tit/'t • y , .„f rAct/i/Wai}; ' J^V V.T</ . t.' ,.'. zeß vor dem kaiserlichen Reichshofrat im Jahre 1627 und in späterer Folge ein Vertrag zwischen dem Kurfürst Karl Theodor von Bai ern und Erzbischof Graf Hieronymus Colloredo von Salzburg aus dem Jahre 1781 regelten die Ansprüche Bayerns aus der Abbautätigkeit zum einen durch die Gewährung von Le hensschichten und zum anderen durch Saizlieferungen. Ein weiters seit 1529 zwischen Herzog Wil helm IV. von Bayern und dem Erzbischof von Salzburg abgeschlossener Vertrag über das Recht des Holzschlages in den salzburgi schen Hoch- und Schwarzwäldern für die Sa line Reichenhall bedurfte ebenfalls einer zeit gemäßen Kodifikation. Nach einer Verhandlungsdauer von 13 Jah ren zwischen Bayern und Österreich kam es 1829 zum Abschluß der „Salinenkonvention". Österreich erhielt u. a. das Recht, am Dürrn berg im Grenzbereich Hallein-Berchtesgaden unter bayrischem Gebiet innerhalb eines bestimmten Grubenfeldes nach Steinsalz und Sole senkrecht ohne Begrenzung in die Tiefe zu bauen. Neben der Beschäftigung bayrischer Lehensbesitzer wurde auch die Lieferung einer bestimmten Salzmenge jähr lich an Bayern festgelegt. Bezüglich der Ausbeutung der Forste des Saalachtales für den Bedarf der Saline Rei chenhall hatte Bayern jedoch bereits im Ver trag zu München vom 14. April 1816 vorge sorgt, während es Österreich versäumt hatte, bezüglich der Abbaurechte des Salzbergbau es Dürrnberg auf bayrischem Boden die „al ten Übereinkommen" darin aufzunehmen. Die Rechte Bayerns hinsichtlich der Saalfor ste wurden ebenfalls in der Salinenkonven tion für die Zukunft geregelt. Diese Konvention ist heute noch in der Fas sung vom 25. März 1957, abgeschlossen zwi schen dem Freistaat Bayern und der Repu blik Österreich, in Kraft. Bis zur Modernisierung der Salinenanlagen in Hallein innerhalb der k. k. Salinen blieben von den um die Wende des 18. zum 19. Jahr hundert innerhalb des Stadtkernes von Hal lein in Betrieb gestandenen vier Pfannhäu sern noch zwei zur Pfannensalzgewinnung in Betrieb (Neu-Goldegg und Raitenau). Die restlichen drei Pfannhäuser wurden nur noch für die Trocknung der Fuder als Dörrhaus ver wendet. Für die Errichtung des neuen k. k. Sudhauses wurde ein neuer Standort, die Pernerinsel zwischen der Großen und Klei nen Salzach, außerhalb des engen Stadtge bietes gewählt. Auf diesem Gelände, wo sich heute noch eine unter Denkmalschutz ste hende stillgelegte Pfanne in einem Resttrakt des damals errichteten Sudhauses befindet, wurde im Jahre 1955 auch die Thermokompressionssaline der heutigen Saline Hailein errichtet. Der 1852 begonnene Bau von vier rechtecki gen, genieteten Pfannen mit einer Fläche von je 220 m2, mit Traufbühnen und anschließen den Plandörren, Salzmagazinen und den er forderlichen Betriebsgebäuden wurde 1862 fertiggestellt. Die auf eine Jahresproduktion 33

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2