zufolge der gänzlichen Liefersperre von Salz nach Böhmen restriktiv. Auch die durch Bay ern neu erschlossenen Absatzmärkte Süd westdeutschlands und in der Schweiz brach ten keine wesentliche Entspannung für Haiiein. Während des österreichischen Erbfoigekrieges kam der Saizbezug Bayerns wohl auch wegen der Aufgabe der in der Re gel neutralen Haltung des Erzbistums zugun sten Österreichs kurzzeitig praktisch ganz zum Erliegen. Trotz der spürbaren Restriktionsmaßnahmen des bayrischen Vertragspartners leistete das Salzwesen immer noch einen nennenswer ten Beitrag zu den Einkünften der Hofkam mer des Erzbistums in der durchschnittlichen Höhe von einem Drittel derselben. Die zeit lich unterschiedlich erfolgenden Eingänge ergaben jedoch Probleme in der Finanz wirtschaft des Erzbistums, welche zu neuerli chen Salzvertragsverhandlungen mit einem Vergleich im Jahre 1781 führten, in dem sich Bayern verpflichtete, einen Salznachzah lungsauftrag zu leisten. Die letztlich von Bay ern abhängigen Einnahmen aus dem Salz wesen konnten trotzdem nicht mehr dem laufenden Finanzbedarf angepaßt werden und stellten somit zuletzt Immer mehr einen Unsicherheitsfaktor in der Finanzwirtschaft des Erzbistums dar. Die expansive Entwicklung von Militär, Büro kratie und Hofstaat im 18. Jahrhundert be dingte schließlich ein steigendes Defizit in der Staatskasse und führte zu finanzwirt schaftlichen Sanierungsmaßnahmen unter Erzbischof Colloredo. Am Übergang vom 18. und 19. Jahrhundert, während der letzten Epoche des Erzbistums mit einem Erzbischof als regierenden Landesfürsten, zeigte sich eine deutliche Rezession, von der auch das Salzwesen betroffen war. In jenem Zeitraum, in dem das Erzbistum Salzburg seinen 1000jährigen Bestand er reichte, jedoch auch seiner wenige Zeit spä ter folgenden Säkularisierung entgegenging, blieb inzwischen Bayern auf dem Gebiet des Salinenwesens nicht untätig. Zwischen 1782 und 1798 führte der bayrische Kurfürst bei seinen Salinen Investitionsvorhaben in einer Höhe von 1,15 Millionen Gulden durch. Die Investitionen betrafen alle Stufen der Herstel lung von den Solequellen über die Gradier werke bis zum Bau neuer Pfannenanlagen in Reichenhall und Traunstein. Nach Traunstein wurde bereits seit 1619 die Quellsole von Rei chenhall in einer Soleleitung mit zwischenge schalteten Pumpwerken aus den gleichen Gründen gepumpt, wie von Hallstatt und Ischl nach Ebensee, nämlich aus Holzman gel für die Befeuerung der Pfannen in Rei chenhall, wie dies auch in Hallstatt der Fall gewesen war. Das Ergebnis dieser Investitio nen war eine Produktionssteigerung in den beiden letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhun derts um mehr als 36 Prozent und eine we sentliche Verminderung des Brennholzver brauches je Produktionseinheit. Vielleicht war diese beachtliche Investitions tätigkeit Bayerns auch ein Grund für den Bau des nach dem letzten erzbischöflichen Lan desfürsten Graf Hieronymus Colloredo be nannten Colloredo-Pfannhauses, welcher am 11. Februar 1803 durch seine Abdankungser klärung das Schicksal des Erzbistums in die Hände des Erzherzogs, Großherzog Ferdi nand von Toskana, legte. Das 1798 fertigge stellte und heute noch in den Grundfesten seiner Bauwerkssubstanz bestehende Colloredo-Pfannhaus wurde jedoch nur bis zum Jahre 1802 für die Salzgewinnung genützt und später als Dörrhaus für die Salzabtrocknung verwendet. Zwischen 1803 und 1805 war Salzburg mit der geforsteten Propstei Berchtesgaden und je zwei Drittel des Bistums Passau und Eich stätt Kurfürstentum und stellte somit kein räumlich geschlossenes Territorium dar. Durch den Wiederausbruch des Krieges ge gen Frankreich im Jahre 1805 und Besetzung durch französische und bayrische Truppen, sowie den Frieden von Preßburg, wurde Salz burg mit Berchtesgaden zwischen 1806 und 1809 eine österreichsiche Provinz. 1809/10 stand es unter französischer Verwaltung und zwischen 1810 und 1816 war Salzburg eine bayrische Provinz (Frankfurter Vertrag vom 12. September 1816). Mit dem Münchner Ver trag vom 14. April 1816 kam Salzburg als Her zogtum ohne Berchtesgaden und dem Rupertiwlnkel sodann endgültig zu Österreich und wurde administrativ als fünfter Kreis Oberösterreich angegliedert. Erst 1849 wur de Salzburg durch die „Reichsverfassung für das Kaisertum Österreichs" vom 4. März 1849 Kronland. Durch den Übergang der Eigentums- und Ab baurechte des ursprünglichen Erzbistums Salzburg auf die Monarchie war die vertragli che Regelung des weitgehend auf bayri schem Gebiet umgehenden untertägigen Ab baues am Dürrnberg vordringlich zu regeln. Vertragliche Regelungen mit der Propstei Berchtesgaden reichen bis in das Jahr 1271 zurück. Vertragsänderungen, sogar ein Pro Relief-Tafeln um 1750/60, Leihgabe des Salzburger Museums Caroline Augusteum an das Keltenmuseum Salzburg, Tafel mit Darstellung der Mahlzeit der Berggeschworenen: An der grün gedeckten Tafel sitzen auf hochlehnigen, rotgepolsterten Stühlen die 6 Berggeschworenen bei einer Mahlzeit vor der Hummelbeschau (Grubenbefahrung), denn nach der Bergordnung von Fürsterzbischof Wolf Dietrich aus dem Jahre 1592 gebührte einem jeden vor dem Einfahren ein „Suppen samt ein Stück Fleisch und ein Kändl Wein". Ein Bergmeister im Hintergrund links weist auf die Vorschriften der Bergordnung hin, deren sich die Berggeschworenen bei Ihrer Beratschlagung zu befleißigen haben. Darüber thronen die Schutzpatrone der Bergleute, die hl. Barbara und rechts der Salzheilige St. Rupertus im Bischofsornat. — Foto: J. F. Schatteiner, Hallein 32
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