Links: Situatlonsplan des Laugwerkes Schraubmannsdorf aus dem Jahre 1653 im Salzbergbau Dürrnberg mit Bericht über die Neuaniage eines Ankehrschurfes (koiorierter Grundriß), Österreichische Saiinen AG. — Foto: Hofer, Bad Ischi Rechts: Wappen der Stadt Haiiein und der Schifferstadt Laufen auf der Wappenleiste der Setznagei-Karte von 1654. F. Zaisberger: Das Landt und Ertzstifft Saltzburg — Die erste gedruckte Landkarte Saizburgs, Schriftenreihe des Saizburger Landesarchivs Nr. 5, 1988. — Foto: Hofer, Bad Ischl m wmm -9 i.. j_I: Hallein und damit das Erzbistum Salzburg war vom 13. bis in das 16. Jahrhundert der be deutendste Salzproduzent der Ostalpen. In diesem Zeitraum erfolgte auch die vollständi ge Monopolisierung des Halleiner Salzwe sens, welches zu dieser Zeit neun Pfannen umfaßte, in den Händen des erzbischöflichen Landesfürsten. Als letzte wurden die Sieden des Domkapitels St. Peter und der Abtei Rai tenhaslach 1530 zurück erworben. Eine Ent wicklung, welche zwischen 1481 und 1529 auch in Bayern durch Erwerbung der gesam ten Sudrechte in Reichenhall durch den Lan desfürsten Platz griff und ebenso in Öster reich unter Maximilian I. und Ferdinand I. an der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert, als die damals bereits in Betrieb gestandenen Salzbergbaue und Salinen Aussee, Hall i. T. und Hallstatt ihren gemeinsamen habsburgischen Werksherren erhielten. Die Monopolisierung des Salzwesens in der Hand des jeweiligen Landesfürsten war si cher auch Grund für die nun folgende Ver stärkung des Konkurrenzkampfes, weil Salz wesentlich zur Füllung des jeweiligen Staats säckels beitrug und dadurch zur Deckung des Finanzaufwandes der Salz produzieren den Länder. In diesen Zeitabschnitt fallen auch die für die einzelnen Salzberge und Salinen vom Lan desfürsten erlassenen Ordnungen, für Hall i. Tirol das „Maximilianische Amtsbuch" (1502), für Aussee „Die Ordnung des Halls zu Aus see" (1513) und für Hallstatt und Gmunden das „Libell der neuen Reformation und Ord nung des Siedens Hallstatt und Amtes zu Gmunden" (1524). Für den Salzbergbau und das Sieden in Hallein erging unter Erzbischof Wolf Dietrich von Raitenau eine „Universal instruktion über das hällingische Wesen" (1593). Um die Zeit dieses Landesfürsten hatte das Salinenwesen im Erzbistum trotz starken Druck Bayerns und besonders auch der Habsburger seinen wirtschaftlichen Hö hepunkt erreicht, aber auch überschritten. Im Jahre 1594 schloß Wolf Dietrich von Raitenau mit Herzog Wilhelm den sogenannten „Salz vertrag". In diesem überließ der Erzbischof den Handel mit Halleiner Salz an Inn und Do nau gegen eine hohe Abnahmeverpflichtung. Diese konnte der Bayernherzog zufolge des Widerstandes der Habsburger gegen den Im port von Halleiner Salz-nach Böhmen jedoch nicht erfüllen. Böhmen war 1526 nach der Schlacht von Mohacs im Erbwege an die Habsburger gefallen, wodurch der österrei chische Salzhandel nach Böhmen ausgewei tet werden konnte. Unter anderem führte der erhöhte Salzbedarf in den habsburgischen Ländern auch zum Aufschluß des Ischler Salzberges (1563), zum Bau der Saline Ischl (1571), der Soleleitung von Hallstatt und Ischl nach Ebensee und schließlich der Saline Ebensee (1607). Von da ab stellte das Erzbis tum gegen die Liefermöglichkeit von Salz aus der Saline Hallein nach Österreich bzw. Böh-
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