Landeshauptmann Dr. Josef Ratzenböck begrüßt eine Schulklasse Im OÖ. Landesmuseum. — Foto: Franz Gang), Linz Links und links unten: Die ehemalige Ursullnenschule soll ein „offenes Kulturhaus" werden. Dort sollen u. a. auch unkonventionelle Kunstformen, wie etwa Kabarett O2 eine Helmstatt finden. — Fotos: Christian Scheppe und Peter Wurst Der Beirat hat die verpflichtende Aufgabe, Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und Verordnungen mit überwiegend kulturellen Belangen (z. B. bei der Bestellung von Jury mitgliedern), zu kulturellen Großvorhaben (z. B. Neubau des Landestheaters oder Lan desmuseums, offenes Kulturhaus oder Lan desausstellung), zum jährlichen Bericht über die Kulturförderung und die Abschlußberich te über kulturelle Aktivitäten des Landes ab zugeben. Der Landeskulturbeirat kann aber auch auf Ersuchen der Landesregierung oder von sich aus zu grundsätzlichen Fragen der Kulturpolitik tätig werden. Damit er seine Aufgaben möglichst unabhängig erfüllen kann, wurde darauf verzichtet, Politiker mit beschließender Stimme in dieses Gremium zu entsenden. Der Kulturbeirat kann sich bei seinen Bera tungen auf die Arbeit von mindestens fünf Fachbeiräten stützen. Sie spiegeln die Band breite unseres kulturellen Lebens wider und sollen — besetzt mit den entsprechenden Fachkräften —, maximal neun an der Zahl, folgende Bereiche umfassen: I. Bildende Kunst, Design, Film, elektro nische Medien II. Musik, Literatur, darstellende Kunst III. Wissenschaft und Erwachsenenbildung IV. Volksbildung, Brauchtums- und Heimat pflege V. Architektur, Denkmalpflege, Ortsbild pflege, Ortsbild- und Altstadterhaltung Diese Fachbeiräte dokumentieren, daß die Kulturförderung des Landes Oberösterreich dem zeitgenössischen Schaffen sowie neuen Formen kulturellen Lebens einen besonde ren Stellenwert einräumen möchte. Eine sol-
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