Oberösterreich aktuell Das Oberösterreichische Kuiturförderungsgesetz LH Dr. Josef Ratzenböck Am 1. Jänner 1988 ist das „Gesetz über die Förderung der Kultur in Oberösterreich" in Kraft getreten. Bereits 1986 war eine Regie rungsvorlage in den oberösterreichischen Landtag eingebracht und dem Ausschuß für Schulen, Kultur und Sport zur Beratung zu gewiesen worden. Dieser Ausschuß hat am 23. Jänner 1987 die konstituierende Sitzung abgehalten und am 16. September 1987 nach fünf Sitzungen sowie einer Informationsfahrt nach Salzburg und ins Burgenland seine Tä tigkeit beendet und die Vorlage dem Landtag zur Beschlußfassung vorgelegt. Der einstimmige Beschluß am 2. Oktober desselben Jahres unterstreicht einmal mehr das Bekenntnis aller im Landtag vertretenen Parteien, auf gesetzlicher Basis jene Bedin gungen zu schaffen, durch die sich kulturel les Leben in Oberösterreich in seiner Vielfalt entfalten und weiterentwickeln kann. Die al lenthalben geäußerte Befürchtung einer Ver komplizierung und Verbürokratisierung der Kulturförderung war bald entkräftet, da an dere Bundesländer längst Kulturförderungs gesetze in der Praxis erproben konnten. An Beispielen der Bundesländer Salzburg und Burgenland informierte sich der Kulturaus schuß über die praktische Durchführung. Da durch war es möglich, einen auf OberösterVorschau auf die Landesausstellung 1989 — Benediktinerstift Lambach, Bibliotheksaal der Kiosterblbiiothek im Westfiügel des Stiftsgebäudes. — Foto: Diözesanbiidsteiie Linz reich abgestimmten speziellen Weg zu finden. Auch im Kulturieben selbst waren in den letz ten Jahren Bestrebungen nach Mitbestim mung und Demokratisierung verstärkt spür bar geworden, doch haben sich die Begriffe verändert; so ist aus der „Demokratisierung" die „Bürgerbeteiligung" geworden, im Sinne des Wunsches der mündigen Bürger, ihren Lebensraum mitzugestalten. In diesem Sinne wurde der Gesetzesentwurf der Bevölkerung unseres Landes vorgelegt, um auch die Vor stellungen einer breiten Basis miteinfließen zu lassen. Es war für mich als Kulturreferent erfreulich festzustellen, daß keine wesentlichen und grundsätziichen Auffassungsunterschiede im Rahmen der Diskussion der Landtagsfrak tionen auftraten. Begriffe wie Freiheit, Unab hängigkeit und Vielfalt des kulturellen Schaf fens sind heute nicht in Frage gestellte Postulate. Damit war aber auch von vorneherein die Gewähr gegeben, kein Förde rungsgesetz der Kunst aliein zu schaffen, sondern ein Gesetz, daß alle Formen kulturel ler Betätigung umfaßt. Unbestritten kommt diesem Gesetz daher ein proklamatorischer Charakter zu, geht es doch in der Kulturpoli tik auch um den Schutz und die Förderung if .my\{
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