Oberösterreich, 38. Jahrgang, Heft 1, 1988

Die Schilderung der Stadt In der Sprache des 17. Jahrhunderts und mit den Augen eines Menschen aus dieser Zelt Ist für uns heute besonders Interessant: „Freystadt Ist eine von den sieben Landtsfürstllchen Stätten In Ober Oesterreich, so zimbllch wol erbawet, aber nicht vest Ist; daher die Ober Enserlsche Bauern Im nächsten Auffstandt sie bald ero bert, auch bald wieder verlohren haben. Sie llgt In einem Grunde auf der Pragerlschen Landstrassen und 4 Mellen von LIntz, hat fei ne Häuser und machte gut Bier so auch In die Ferne geführt wird. Sonderlich aber machet diesen Orth berümbt der stattliche Marckt, so jährlich umb S. Pauli Bekehrung 14 Tag lang allhle gehalten und viel Fastenspeiß dahin gebracht wird . . . Anno 1626 haben die Ober Enserlschen Bauern Freystatt mit List ein be kommen und sehr ubel allda sonderlich Im Schloß gehauset." Durch die rückläufige Entwicklung der Wirt schaft der Stadt gestaltete sich die Verwal tung der einzelnen Stadtämter Immer schwie riger. Die geldlichen Ausstände und Schulden nahmen ständig zu, die finanzielle Lage verschlechterte sich zusehends, dies trug dazu bei, daß um die Mitte des 17. Jahr hunderts die stärkere Einflußnahme der Lan deshauptmannschaft auf die Stadtverwal tung unvermindert einsetzte. Als auch die für die Freistädter Bürger und für die Stadt selbst Im besonderen so bedeutenden Handelspri vilegien, wie Niederlagsrecht und Straßen zwang, von den Nachbargemeinden und Herrschaften Immer weniger Beachtung fan den, verloren sie eine der wichtigsten Grund lagen Ihrer Machtstellung. Die Bürgermeister-, Richter- und Ratswahlen waren nun ganz unter die Kontrolle des Lan desfürsten bzw. Landeshauptmannes gera ten, sie mußten In Anwesenheit von Kommis saren erfolgen und vom Landesfürsten ratifiziert werden. Damit hatte die landesfürst liche Gewalt vollkommen Einspruch In die Besetzung der Stadtobrigkeit erhalten. So Ist es auch verständlich, daß die Stadtobrigkeit nicht wie früher bestrebt war, Ihre Wahlen pünktlich durchzuführen. Es kam sogar vor, daß sie es unterließ, beim Landeshauptmann um eine Neuwahl anzusuchen, war doch diese mit erheblichen Kosten verbunden. 1686 beklagte der Landeshauptmann diese Nachlässigkeit der Freistädter und setzte kategorisch einen Wahltermin fest. Diese Wahlen, die früher ein Symbol städtischer Autonomie darstellten, waren zu einem für die Stadt höchst kostspieligen Machtmittel des Landesfürsten geworden. Seit dem beginnenden 18. Jahrhundert machte sich auf dem Gebiet der städtischen Verwaltung In zunehmendem Maße die Un terdrückung und langsame Beseitigung der städtischen Autonomie durch die staatliche Bevormundung Im Sinne der Auffassung des neuzeitlichen landesfürstlichen Wohlfahrts staates geltend. Eine der Verfügungen Maria Thereslas vom Jahre 1749, durch die die Stellung der Städte eine erhebliche Beeinträchtigung erfuhr, war die Zulassung der In den landesfürstlichen Städten gewählten Stadtschreiber erst nach vollzogener Bestätigung durch den Landes fürsten. Ebenso wurden auch die Marktpoli zei, namentlich die Aufsicht über Maß und Gewicht und die Gewerbe- und ZunftangeleSPEZIALFABRIK FÜR ZE ICHENG ERÄTE KARL KRAL (INH.: ELISABETH FASCHING) 3264 GRESTEN, Nö., TEL. 07487 — 22 35 LINEALE • WINKEL ■ KEILRAHMEN REISSBRETTER ■ TAFELREQUI S I T E N SCHNEIDERKURVEN ETC. Ober^östeneichische Die Versicherung die hält. SCHLÜSSELFERTIGE INDUSTRIE-, SCHUL- U WOHNBAUTEN EINSCHLIESSLICH STATIK U PLANUNG MASSIV-FERTIGTEILHÄUSER RAMMGERATE-U. KRANVERLEIH HOHLDIELENFERTIGUNG ING. EHALATSCHEK Baugesellschaft m.b.H. u. Co. KG. Tel. 0 72 62 / 23 41-0 I Teletex (061)3732293 Telefax 0 72 62 / 23 41-203

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