Oberösterreich, 38. Jahrgang, Heft 1, 1988

Freistadt, Hauptplatz Nr. 2, Gotisches Bürgerhaus. Bemerkenswert die Zinnengliederung als Abschluß der Vorschußmauer, die auf eine Verfügung Kaiser Maximilians I. nach dem Stadtbrand 1507 zurückzuführen ist. Zustand nach erfolgreicher Restaurierung i -~ll I' 1 I V :

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