Freistadt, Hauptplatz Nr. 2, Gotisches Bürgerhaus. Bemerkenswert die Zinnengliederung als Abschluß der Vorschußmauer, die auf eine Verfügung Kaiser Maximilians I. nach dem Stadtbrand 1507 zurückzuführen ist. Zustand nach erfolgreicher Restaurierung i -~ll I' 1 I V :
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