Oberösterreich, 37. Jahrgang, Heft 3, 1987

gruppen. Wesentlich ist, daß in den entspre chenden Verfahren sowohl ökologische Be lange (in der Diktion des Gesetzes „Schädi gung des Naturhaushaltes oder der Grundlagen von Lebensgemeinschaften von Tieren und Pflanzen"), als auch ästhetische („Beeinträchtigung des Erhoiungswertes und Störungen des Landschaftsbiides") zu be rücksichtigen sind. Dabei ist festzusteiien, daß ökologische Vielfait und ästhetischer Eindruck einer Landschaft sich meist decken. Unabhängig voneinander geführte Untersuchungen ein und desselben Raumes brachten gleiche Ergebnisse — ökoiogisch vielfältige Flächen wurden als „schön" emp funden und umgekehrt. Wenn daher an Gewässerufern nur Eingriffe in das Landschaftsbiid — hier jedoch alle — verboten sind und nur bei Vorliegen überwiegender In teressen zugelassen werden (§§ 5 und 6), so wird damit zwangsläufig auch die Vielfalt in ökologischer Hinsicht erhalten. Zur Erhal tung der Vielfältigkeit unserer Umwelt tragen darüber hinaus auch Bestimmungen bei, die speziell zum Schutz von Pflanzen und Tieren erlassen sind (§§ 18 bis 21 des Gesetzes, i ÖSTERREICHISCHER NATURSCHUTZBUND Unsere Umwelt wird zerstört! Was Sie dagegen tun können? Alleine nur wenig. Mit uns zusammen sehr viel. Wir sagen Ihnen warum. vMsir-:- '* '•. 'il/ Hier bitte abtrennen! Ja, ich möchte etwas tun! Ich möchte zur Rettung und Erhaltung unserer Natur beitragen und wünsche über den Öster reichischen Naturschutzbund informiert bzw. in die Landesgruppe meines Heimatlandes auf genommen zu werden. □ Mitgliedsbeitrag | | Ehepaar | | Studentenbeitrag | | Ich ersuche um | 1 Natur + Land pro Jahr S 120.— '—' pro Jahr S180.- '—' pro Jahr S 50.— '—' Zusendung von —' (6 Hefte pro Jahr) Informationsmaterial S130.— Gewünscfites bitte ankreuzenl Bitte in ein Kuvert stecken, adressiert an; Österreichischer Naturschutzbund Landesgruppe Oberösterreich Ursulinenhof, Landstraße 31 A-4020 Linz 43

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