Oberösterreich, 37. Jahrgang, Heft 1, 1987

tragslage regelmäßig 13 Stunden gearbeitet wurde. Auch bei den Gebrüdern Zeitlinger in Spital waren Arbeitszeiten von 12/13 Stunden und darüber üblich.^" Auch die Arbeitsräume entsprachen selten den gewerbehygienischen Vorschriften: Be leuchtung, Heizung und Ventilation fehlten, ebenso wie Schutzvorrichtungen an den meist auf engem Raum gedrängten Maschi nen. Unfälle und Krankheit waren die Fol gen.^® Eine Ausnahme bildete nach Anga ben der Metallarbeiterzeitung die Firma Redtenbacher in Scharnstein, „wo für Be leuchtung und Beheizung entsprechend vor gesorgt ist."^® Völlig ungenügend waren in der Regel auch die sanitären Verhältnisse; etwa bei Zeitlinger in Spital: Der nahe dem Werk gelegene „Abort" bestand lediglich aus „einem Baum, quer in einem Winkel gelegt, ohne eine Senkgrube, auf ganz ebenem Grunde."^^ Die Löhne der Sensenarbeiter waren im Ver gleich zu anderen Metallarbeiterkategorien äußerst niedrig und lagen oft unter dem Exi stenzminimum. Häufig stellte der Unterneh mer den Arbeitern Wohnung und Mahlzeit zur Verfügung; diese — aus der Tradition des Gesellenvertrags stammenden — „Soziallei stungen" wurden — zu überhöhten Tarifen — vom Lohn abgezogen; sie waren daher bei den Arbeitern wenig beliebt, umsoweniger als sie auch die Abhängigkeit des Arbeiters vom Unternehmer verstärkten. Anlaß zu Kla gen gab vor allem die schlechte „Kost"; die Alternative, sich ein sogenanntes „Kostgeld" ausbezahlen zu lassen, brachte auch keinen Ausweg, denn meist wanderte das „Kostgeld" in die Taschen der Unternehmer zurück, die die Arbeiter zwangen, ihre Nahrungsmittel in fabrikseigenen Läden zu kaufen bzw. mit der Unterkunft auch die „Kost" vom Unternehmer zu beziehen. Die Gewerken Sonnleitner und Forster in Losenstein wurden wegen der schlechten Kost „Brennmeister" genannt; als sie den Arbeitern die Auszahlung des Kost geldes verweigerten, kündigten 15 (von 50) Arbeitern.^® Auch die Wohnungen, die die Sensenindu striellen den Arbeitern zur Verfügung stellten, befanden sich meist in einem katastrophalen Zustand, oder waren nicht viel mehr als eine Schlafstelle. So wurde von der Firma Schrökenfux berichtet, daß als Schlafgelegenheit für die Arbeiter „knapp oberhalb der Trans mission fünf zweispännige Betten ange bracht" seien. Nicht viel besser waren die Quartiere der Arbeiter beim Gewerken Sonn leitner, der in „einer niederen Dachkammer" 28 Betten aufgestellt hatte: „In einigen davon müssen noch jugendliche Arbeiter zu zweien schlafen. Ein Ofen", so die Schilderung der Metallarbeiterzeitung, „ist in dem Schlafraum überhaupt nicht angebracht, und zieht es so mancher Arbeiter vor, in der warmen Schmie destube auf der Ofenbank zu übernachten, um nicht der Gefahr des Erfrierens ausge setzt zu sein." Auch bei Redtenbacher in Scharnstein waren die Schlafräume für ledi ge Arbeiter nicht beheizbar. Umsomehr aber achteten die Unternehmer auf strenge Diszi plin: für das Rauchen in den Räumen wurden 3 Kronen vom Lohn abgezogen.^® Wurde ein Arbeiter entlassen, so verlor er auch die Woh nung. Selbst bei Krankheit oder Arbeitsunfä higkeit (infolge eines Unfalls), die nach der Arbeitsordnung ab einer Dauer von 4 Wo chen einen Kündigungsgrund darstellten, mußte die Wohnung geräumt werden. 51

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