Oberösterreich, 36. Jahrgang, Heft 3, 1986

Historische Landeskunde 'I Alter Kachelofen In der „Schönen Stube" des Kreuzhuber-Gasthauses (heute genannt Höplinger-Haus). Zeichnung von Wilfried Aubell In dem Buch „Goiserer Skizzen", herausgegeben 1985 we Eva Maria Perndanner In Goisern vertre tungsweise ausübte, ließ er laut Abrechnung des Gastgebs seinem bettlägerigen Patien ten Posch eine Viertelmaß Tirolerwein samt einem Braten (Gesamtkosten 34 Kreuzer) und einem anderen seiner Patienten eine Mahlzeit zum Preis von 28 Kreuzern zustel len. Die Wundärzte und Bader von damals dachten also sogar beim Hochzeitsessen an ihre kranken Patienten! Bei der Hochzeit des Provisors Pfost ging es hoch her; Nicht weniger als zehn Musikanten spielten zum Tanz auf. Außer den üblichen Gerichten gab es für die Gäste an der Tafel „eingemachtes Wildprat samt Butterbögen", „Kapaun mit 2 Salat", gefüllte Forellen, Reh braten, ferner Confect und Zwieback. „Bey dieser Tafel gieng ein 3 Loth schwerer Silber löffel verlohren", vermerkt die Rechnung des Gastgebs und der Bräutigam zahlte an den Gastgeb für den verschwundenen Silberlöffel willig zwölf Kreuzer Schadenersatz. Es tauchte aber merkwürdigerweise etwa ein Jahr später bei einer anderen Hochzeit dieser Silberlöffel wieder auf und der Provi sor bekam seine zwölf Kreuzer zurück. So streng waren damals die Bräuche! Anläßlich der Hochzeit des Salinen-Kammerguts-Chirurgen Felix Perndanner anno 1836 saßen „an der Tafel" vierzig Hochzeitsgäste und an den vier anderen Tischen 45 Perso nen. Bei dieser Hochzeit gab es neben vielen anderen Gerichten noch „Boutting mit Schat te" (Pudding mit Weinsoße), „Wildprätt mit Bögen", pro Gast eine halbe Ente und eine sehr teure „Muskazin-Dorte", das Stück zu 40 Kreuzern. Insgesamt umfaßte die Speisenfol ge fünfzehn Gänge, beginnend mit einer Knödelsuppe und endend mit Obst und Kaf fee. Und dies alles für ein Mahlgeld von 5 Gul den und 16 Kreuzern pro Person! Bei anderen Hochzeiten zählte man nur zehn oder zwölf Gänge, so daß man, die Getränke nicht mitgerechnet, mit einem Mahlgeld von rund dreieinhalb Gulden auskam. Allerdings stellte dieser Betrag ungefähr den Gegenwert von etwa einem Metzen (= 56 Liter) Weizen dar. Zum Weisen, dem Überreichen der Hoch zeitsgeschenke an das Brautpaar, brauchte man für den Ehrentrunk bis zu sechs halbe Maß Weiswein. Diese Zeremonie fand meist eine oder zwei Stunden vor dem Beginn der Mitternacht statt. Zuerst waren die „Schön weiser" an der Reihe, nämlich jene Hoch zeitsgäste, die Hausrat und andere brauch bare Geschenke für den neuen Hausstand des Hochzeitspaares brachten, Schüsseln, Krüge, Gerätschaften, Bilder und derglei chen. Diese Sachgaben wurden, mit Kunst blumen zierlich geschmückt, überreicht. Später kamen die „Geldweiser", die ihren Bei75

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