Oberösterreich aktuell die Jagdkarte nicht vorweist (§ 35 Abs. 4); d) Jagdgastkarten entgegen den Bestim mungen des § 36 Abs. 1 ausfolgt; e) als Jagdausübungsberechtiger der Ver pflichtung, einen Jagdhüter oder einen Berufsjäger zu bestellen, nicht nach kommt (§ 43 Abs. 1); f) während der Schonzeit Tiere der ge schonte Wildgattung jagt, fängt oder tötet (§ 48 Abs. 2); g) als Jagdausübungsberechtigter die Ab schußsperre verletzt oder den angeordne ten Zwangsabschuß nicht durchführt (§ 49); h) den Bestimmungen des § 50 Abs. 1 bzw. 7 über den Abschußplan zuwiderhandelt; i) der Verpflichtung zur angemessenen Wildfütterung nicht nachkommt (§ 53); j) bei Benützung des Jägernotweges Schußwaffen geladen oder Hunde nicht an der Leine mitführt (§ 55 Abs. 1); k) den Bestimmungen über die Nachsuche nach krankgeschossenem oder vermut lich getroffenem Wild nicht in der im § 57 geforderten Weise nachkommt; I) als Jagdausübungsberechtiger der Ver pflichtung zur Jagdhundehaltung nicht in der im § 58 geforderten Weise entspricht; m) den Bestimmungen des § 59 über das Fangen und Vergiften von Wild zuwider handelt; n) einem in diesem Gesetz verfügten Verbot zuwiderhandelt; o) einer in diesem Gesetz verfügten Anzei gepflicht nicht nachkommt; p) verpflichtet ist, bestimmte Listen oder son stige Unterlagen aller Art zu führen oder der Behörde vorzulegen und diese Unter lagen nicht ordnungsgemäß führt oder der Behörde nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht zeitgerecht vorlegt. Zur Erreichung der ersten Jahresjagdkarte ist in Oberösterreich die erfolgreiche Ablegung einer Jagdprüfung zwingend vorgeschrie ben. Sie ist vor einer bei der Bezirksverwaitungsbehörde eingerichteten Prüfungskom mission abzulegen. Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und praktischen Teil. Die Prüfungswerber haben zunächst im mündlichen Teil der Prüfung die zur ord nungsgemäßen Ausübung der Jagd unerläß lichen Kenntnisse in folgenden Prüfungsge genständen nachzuweisen: a) Rechtsvorschriften, die die Ausübung der Jagd regeln; b) Kenntnis der gebräuchlichen Jagdwaffen; c) Wildhege und Jagdausübung; d) Erkennungsmerkmale und Lebensweise des wichtigsten heimischen Nutz- und Raubwildes; e) jagdliche Fachausdrücke und Jagdge bräuche; ^ mMk.. ' Oben: Jagdhornblasen. — Foto: Alfred Scheucher, Linz Streckenlegen. — Foto: Alfred Scheucher, Linz 65
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