Oberösterreich, 35. Jahrgang, Heft 4, 1985

Traunkirchen, Grabsteine Im ehemaligen Kreuz gang des Klosters. In der Mitte Epitaph für Hans III. Herzheimer, 1508, links und rechts Gedenk steine für die Äbtissin Margareta Stainacher, gestorben 1530, mit Relief der Verstorbenen und Pietä, und die Äbtissin Barbara Kirchberger, gestorben 1534, mit Relief der Verstorbenen, kniend vor dem auferstandenen Heiland. — Foto: H. G. Prillinger, Gmunden. Rechts unten: Traunkirchen, Darstellung der Gründungsge schichte im sogenannten „Patergang" des ehe maligen Klostergebäudes, Ölgemälde aus 1598 nach einer Vorlage von 1532. In der rechten Bildhälfte übergibt Markgraf Otakar an die erste Äbtissin Atha Stab und Schlüssel. Nach jüngsten Forschungsergebnissen war das ehemalige Frauenkloster Traunkirchen eine Gründung des Grafen Wilhelm „von Raschenberg-Reichenhall". Im Erbweg dürfte die Abtei in Besitz der Otakare gekommen sein (siehe dazu: Das Werden der Steiermark. Die Zeit der Traungauer, Graz 1980, S 101 f. Abhandlung von Heinz Dopsch „Die steirischen Otakare"). — Foto: H. G. Prillinger. Der wesentliche Rechtsinhalt umfaßt folgen de Punkte: Ständige Personalunion der Stei ermark mit Österreich (das Land sollte nicht zu einer babenbergischen Sekundogenitur absinken) — Appellationsrecht an den Kai serhof — Recht zum freien Güterverkauf, zu Kirchenstiftungen und Bau von Eigenkirchen — Ehe- und Erbrechtsbestimmungen, kein Heimfall von Lehen an den Herzog, sondern weibliche Erbfolge — Zeugenbeweis statt Gottesurteil vor Gericht — Freiheit von gewis sen in Österreich üblichen Steuern und Be steuerungsmethoden — unveränderte Rech te und Pflichten der Hofämter in Steiermark und Angleichung an die besseren Rechte der Österreicher bei Heerfolge ins Ausland — Verbot von Untervögten für Klöster — bevor zugte Stellung der Geistlichkeit an der Hoftafel. Die Bestimmungen zugunsten der Kirche fin den sich in einem Nachtrag, der vor 1190 — i O;.-. ■ ;.-ti --- 11

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