Oberösterreich, 35. Jahrgang, Heft 4, 1985

f. I , — 1 t - -- - .' t.' ¥~1"t:. |y. 'IIRathaus der Stadt Steyr, Wappendarstellung an der Fassade oberhalb der Einfahrt (Mittelachse), datiert 1771. — Foto: Franz Gangl, Linz. Siehe: Herbert Erich Bau mert: Der Panther — das alte Wappentier der Traungauer als heraldisches Wahrzei chen der Stadt Steyr, in: Oberösterreich, 29. Jg., Heft 4/1979, und die Abhandlung des gleichen Autors „Erinnerungen an die steirische Otakare in der Wappenkunde Oberösterreichs" in diesem Heft. — Foto: Franz Gangi, Linz. mit allen negativen Folgen auszuschalten. Möglicherweise dachte man vorübergehend sogar an einen Verkauf (oder Scheinverkauf). Die Babenberger als Erben waren nicht von vornherein selbstverständlich. Noch 1175/76 hatte man gegeneinander Krieg geführt. Aber die seit der Ehe Otakars II. mit Elisabeth gegründete Verwandtschaft, die lange ge meinsame Grenze mit Überschneidungszo nen, schließlich das gute persönliche Einver nehmen zwischen Otakar und Leopold V. machten letzteren doch zum ersten Kandida ten. Zwar konnte der Steirer über sein Eigen gut und seine Leute testamentarisch frei ver fügen. Für das davon praktisch nicht mehr trennbare Herzogtum als Reichslehen war aber die Zustimmung des Kaisers erforder lich. Es traf sich günstig, daß das letzte Jahr zehnt Friedrich Barbarossas ein relativ fried liches war und der alte Kaiser der Vernunftlösung in Form einer Designation zustimmte. Es war dazu allerdings eine Rechtsfiktion nötig. Man tat so, als gelte das für die Eltern Leopolds V, Heinrich Jasomirgott und Theodora, im Privilegium minus von 1156 zugestandene ius affectandi auch in der Steiermark. Die Kenntnis dieser Urkunde ist jedenfalls auf steirischer Seite bei den Abma chungen von Georgenberg vorauszusetzen. Im August 1186 trafen sich hier bei Enns, an der Grenze beider Länder, die«wei Fürsten mit großem Gefolge. Die am 17. August aus gestellte Urkunde stellt allerdings nicht den eigentlichen Erbvertrag dar. Dessen einzelne Bestimmungen kennen wir nicht, vielleicht wurde darüber auch keine eigene Urkunde ausgefertigt. In der Georgenberger Hand feste bestätigte Otakar die nach ihrer Selbst einschätzung wohlerworbenen Rechte und Freiheiten dersteirischen Ministerialen, ohne deren Zustimmung eine so weitreichende Erbregelung nicht mehr möglich gewesen wäre. Als Zeichen der Zustimmung seiner seits siegelte Leopold von Österreich — viel leicht erst später — die Urkunde mit. Die Ministerialen und von diesen die Ober schicht, die „Besseren" (meliores), hatten sich von einem informellen Fürstenrat, der in wichtigen Landesangelegenheiten beigezo gen wurde, zur Repräsentation des Landes mit Tendenz zur ständischen Institutionalisie rung gewandelt. Hundert Jahre später waren sie mit den überlebenden Grafen und Freien zum Herrenstand der Steiermark verschmol zen. Im 12. Jh. hatten zwei lange vormund schaftliche Witwenregierungen für die un mündigen Markgrafen Otakar III. (nach 1129) und Otakar IV. (nach 1164) zu ihrem Aufstieg beigetragen. Die gegenüber ihren österrei chischen Standesgenossen besseren Rech te ließen sie sich nun in feierlicher Form schriftlich fixieren. 10

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