Oberösterreich, 35. Jahrgang, Heft 4, 1985

1 i, ,ää03ä!f ' %^y i4jMlilIlirlti& ;fnüf' ■!%«? I Vom Land zum Herzogtum So war esidenn nur eine reichsrechtliche An erkennung der politischen Realität, daß der eben erst großjährig gewordene Otakar IV. auf dem Hoftag zu Altenburg In Thüringen Im September 1180 vom Kaiser zum Herzog er hoben wurde. Die Rangerhöhung steht Im Zu sammenhang mit der Absetzung und Äch tung des Bayern- und Sachsenherzogs Heinrich des Löwen und der Nichtanerken nung des neuen Bayernherzogs Otto von Wit telsbach durch einige bisher glelchranglge Territorialfürsten, vielleicht auch des jungen Stelrers. Jedenfalls wurde damit die formal noch be stehende Abhängigkeit der Steiermark von Bayern bzw. die Vasallltät Ihres Fürsten ge genüber dem Bayernherzog aufgehoben. Eventuelle ältere staatsrechtliche Bindungen der Mark an Kärnten waren wohl schon seit der Abtrennung Kärntens von Bayern 976, spätestens aber seit den Ereignissen von 1035 und 1122 gelöst. Eine faktische Folge der Erhebung von 1180 war auch, daß der Einfluß des neuen Herzogs von Bayern auf das südöstliche Oberösterreich schwand. Noch 1176 hatte Heinrich der Löwe In Enns einen Gerichtstag gehalten. Neben dem Machtbereich des stelrlschen Herzogs grif fen nun die österreichischen Babenberger über die Enns nach Westen aus, Indem sie wichtige lokale Machtträger wie die Schaunberger, bisher bayerische Vasallen, an sich zu ziehen vermochten. Der Wandel Im Selbstverständnis des Her zogs und seiner maßgeblichen Umgebung drückt sich auch Im Wandel des Titels aus. Aus dem marchio/princeps de Styra oder marchio Styrensis, Markgraf von (d. h. aus der Burg) Steyr, wird der dux Stire bzw. — unter dem Einfluß der künstlichen lateinischen Na mensform Austria — dux Stirie/Styriae, Her zog von Steler, womit nicht mehr der Her kunftsort, sondern das Land gemeint Ist. Allerdings hatte sich das Bewußtsein der Mark den Bewohnern so tief eingeprägt, daß neben „Steler" und „Stelerland" der Name Steiermark bestehen blieb und schließlich zum offiziellen Landesnamen wurde. Vom Georgenberger Vertrag zur Herrschaft der Babenberger Der so glanzvoll In den Reichsfürstenstand aufgestiegene junge Otakar hätte nun zur Zier der Ihrem Höhepunkt zustrebenden höflsch-rltterllchen Welt der Stauferzelt wer den können, hätte sich nicht bald eine uns nicht näher bekannte unheilbare Krankheit gezeigt. Er heiratete nicht und mußte sich all mählich Gedanken machen, wem nach sei nem absehbaren Tod das von den Vorfahren geschaffene Land zufallen sollte. Nach dem Zeugnis der Quellen häufen sich nun auffal lend große Landesversammlungen. Einmal (1184) Ist sogar ein Vertreter des Kaisers da bei, Ende 1185 auch der Herzogssohn Fried rich von Österreich. Offensichtlich suchte man lange nach einer geeigneten Rechts form, die Zukunft der Steiermark rechtzeitig abzusichern, um eventuelle Erbstreitigkelten

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