Oberösterreich, 35. Jahrgang, Heft 1, 1985

Gregor-Goldbacher-Förderungspreis der Stadt Steyr 1985 Zur Erinnerung an den bekannten Steyrer Päd agogen, Heimatkundler und Denkmalpfleger Prof. Gregor Goldbacher wurde anläßlich des sen 100. Geburtstages im Jahre 1975 von der Stadt Steyr der Gregor-Goldbacher-Förde rungspreis gestiftet — mit dem Ziele, Aktivitä ten zu fördern, die der Stadt Steyr zum Vorteil gereichen. Dieser Preis wird in Abständen von fünf Jahren ausgeschrieben und verliehen. Der erste Förde rungspreis wurde im Festjahr 1980 vergeben. Der Gregor-Goldbacher-Förderungspreis in der Höhe von S 80.000.— wird nunmehr für das Jahr 1985 ausgeschrieben. Der Gregor-Goldbacher-Förderungspreis ist für Leistungen und Vorhaben auf allen Gebieten des kommunalen Bereiches vorgesehen, sofern sie für die Stadt von kulturellem, wirtschaftli chem, soziologischem oder historischem Wert sind. Hiebei kann es sich um Ankäufe von Kunstwer ken oder schriftlichen Arbeiten ebenso handeln wie um die Förderung bereits vollbrachter Lei stungen auf dem Gebiete des Denkmalschutzes, der Stadterhaltung usw. bis zur Förderung von Programmen und Konzepten,die einer späteren oder gegenwärtigen Entwicklung dienen. Einreichung; Um den Gregor-Goldbacher-För derungspreis können sich alle Personen ohne Einschränkung des Wohnortes, der Staatsbür gerschaft usw. bewerben. Der Gregor-Goldbacher-Förderungspreis kann an Einzelpersonen, mehrere Personen, Organi sationen oder Unternehmer zur Verleihung ge langen. Jede eingereichte Arbeit gilt gleichzeitig als Er klärung, sich den Bedingungen der Ausschrei bung zu unterwerfen, wobei die Bewerber Schöpfer des eingereichten Werkes und damit Urheber im Sinne des § 10, Absatz 1 des Urhe berrechtsgesetztes sein müssen. Die Einreichun gen sind mit der Aufschrift „Gregor-Gold bacher-Förderungspreis 1985"zu kennzeichnen und müssen mit Namen und Anschrift der Preiswerber versehen sein. Das eingereichte Werk darf noch nicht öffentlich mit einem Preis ausgezeichnet worden sein. Auftragsarbeiten der Stadt Steyr, die in üblicher Weise honoriert werden, sind von dieser Förderung ausge schlossen. Die Einreichung unter Kennwort ist zugelassen. In diesem Fall ist ein mit dem Kennwort verse henes, verschlossenes Kuvert, das den Namen und die Anschrift des Preiswerbers enthält, bei zulegen. Dieses wird bei der Abt.IX des Magi strates der Stadt Steyr in Verwahrung genom men und nur im Falle der Preiszuerkennung den Juroren zur Kenntnis gebracht. Eine Haftung für eine etwaige Beschädigung der Einreichung während des Transportes oder der Lagerzeit wird nicht übernommen. Den Teilnehmern wird zu gegebener Zeit schriftlich mitgeteilt, wann die eingereichten Arbeiten abgeholt wer den können, bzw. wann sie im Postwege vom Magistrat der Stadt Steyr zurückgesandt wer den. Die Einreichung für den Gregor-GoldbacherFörderungspreis hat beim Magistrat der Stadt Steyr Abteilung IX, Rathaus, 4400 Steyr zu er folgen. Einreichungsschluß: 15. Mai 1985 Bis zu diesem Termin ist die Einreichung bei der Einlaufstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Rathaus, 4400 Steyr, abzugeben oder im Post wege an die Abt.IX des Magistrates zu senden. Nach diesem Termin eingehende Arbeiten kön nen nicht mehr berücksichtigt werden. Beurteilung: Die Stadt Steyr beruft Fachleute, die den gemeinderätlichen Kulturausschuß hinsichtlich dessen Empfehlung an den Gemeinderat der Stadt Steyr beraten. Alle Berater sind bezüglich ihrer Bewertung der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Vergabe: Uber die Förderungswürdigkeit des jeweiligen Vorhabens oder der erbrachten Leistung und damit über die Vergabe des Gregor-Goldbacher-Förderungspreises entscheidet der Ge meinderat der Stadt Steyr. Sollte der gemeinderätliche Kulturausschuß zu dem Urteil kommen,daß für eine Preiszuerken nung keine qualitativ geeigneten Einreichungen vorhanden sind, so behält sich die Stadt Steyr das Recht vor, von seiner Verleihung des Gregor-Goldbacher-Förderungspreises 1985 Abstand zu nehmen. Die Entscheidung und die Vergabe durch den Gemeinderat der Stadt Steyr ist nicht anfecht bar. Die Stadt Steyr erwächst durch die Einrei chung keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber dem Bewerber. Das Ergebnis der Ausschreibung wird im Amts blatt der Stadt Steyr verlautbart und über die Tagespresse bekanntgegeben. Die Überrei chung des Gregor-Goldbacher-Förderungs preises erfolgt im Rahmen einer offiziellen Ver leihung. Auskünfte über die Vergabe des Gregor-Gold bacher-Förderungspreises 1985 erteilt die Ab teilung IX des Magistrates der Stadt Steyr, Tel. 0 72 52/25 7 11, Klappe 340 oder 341. Zentralbücherei der Stadt Steyr Um den Wünschen der Leser der städtischen Zentralbücherei Rechnung zu tragen, wurden die Öffnungszeiten in der Form erweitert, daß in der Zentrale Bahnhofstraße jeden Dienstag und Donnerstag eine Ausleihe auch in der Mittagszeit möglich ist. Öffnungszeiten der Zentrale Bahnhofstraße: Montag, 14 bis 17 Uhr Dienstag 10 bis 17 Uhr Mittwoch 10 bis 13 Uhr Donnerstag 8 bis 18 Uhr Freitag 10 bis 12 Uhr Öffnungszeiten der Zweigstelle Resthof: Dienstag 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Donnerstag 10 bis 13 und 14 bis 18 Uhr Öffnungszeiten der Zweigstelle Münichholz: Montag 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr Heimathaus Steyr Grünmarkt 26 Heimatkundliche Sammlungen; Spezialsammlungen: Sensenhammer, Nagelschmiede, Bauernschmiede, Petermandlsche Messersammlung, Steinparzsche Vogelsammlung, Lambergsche Puppensammlung Ab 1. April Dienstag bis Sonntag 9.30 bis 12 Uhr, Dienstag, Donnerstag 14.30 bis 17 Uhr, Montage und Feiertage geschlossen. 10

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2