Oberösterreich, 34. Jahrgang, Heft 2, 1984

Links: Glückwünschblatt der Bergmeisterschaft von Halistatt mit Ansicht des Rudoifsturmes. Aquarellierte Bleistiftzeichnung von Isidor Engi. OÖ. Landesmuseum, Inv.-Nr. OA 107/50. — Foto: Franz Gangi Rechts: Die Ortsansichten von Isidor Engi im Museum Halistatt sind nicht nur wichtige Dokumente zur Lokaigeschichte von Halistatt, sondern ebenso liebenswerte Beispiele künstlerischer Bemühungen eines der letzten „Saiinenzeichners". — Foto: Maximilian Singer V -• lieh mit jenen Ramsauers in der ersten Gra bungsperiode verglichen werden, obwohi erabgesehen von den Grabungen für das Mu seum Hailstatt - unter der Oberaufsicht diver ser Museumsleute arbeitete. Deren seltene Anwesenheit am Saizberg erforderte zweifel los eine tatkräftige und wissenschaftlich inter essierte Führungskraft vor Ort. Die sporadi schen und teilweise unkontroilierten Grabun gen nach Ramsauer - wovon für die Wissen schaft viei verloren ging - hatten dies deutlich zutage gebracht. 1873 hatte Engi Gelegenheit, sich im ,,Land schaftszeichnen nach der Natur", unter sach kundiger Anleitung des Maiers Schnedi aus Wien, weiterzubilden. Neben seiner berufli chen Tätigkeit, 1884 erfolgte die Beförderung zum ,,Berg-Zuseher" und einige Jahre später zum Obersteiger, arbeitete er auch in seiner Freizeit unermüdlich. Nach der Pensionierung am 1. Dezember 1893 konnte Isidor Engi sich voll seinen Nei gungen widmen. Für ihn begann eine neue Lebensphase, die insbesondere für das Mu seum Hailstatt sehr fruchtbringend war. Nur knapp zwei Monate nach seiner Übersiedlung vom Häuerhaus ins Tal erfolgte noch im Jän ner 1894 seine Bestellung zum Kustos des Musealvereines.1 Dieser hatte es sich zur Aufgabe gemacht,,... sowohl den hierortigen Bewohnern, als auch den Hallstatt besuchen den Fremdenpuplicum, eine Sammlung sehenswerther und interessanter Gegenstände aus dem Bereiche der Natur, Kunst und Indu strie alier Länder, jedoch mit besonderer Be rücksichtigung des Salzkammergutes, vorzu führen". Engi nahm die Wahl zum Kustos nur unter der Bedingung an,, daß das von der Gemeinde zur 45

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